Stadt Schleswig - Bürgerservice
Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
LeistungsbeschreibungFür den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Gleichzeitig sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?- Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
- Kinderreisepass sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten, - Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.),
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
§ 3 PAuswG
§ 1 PAuswGebV
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
BMI - Der PersonalausweisZuständige Stellen
Fachdienst Bürger- und Standesamt | |
Anschrift: | Rathausmarkt 1 24837 Schleswig |
Telefon: | +49 4621 814-344 (Info-Center des Rathauses) |
Telefon: | +49 4621 814-345 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-346 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-347 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-348 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-340 (Leitung Fachdienst Bürger- und Standesamt, Sachgebiet Standesamt ) |
Telefon: | +49 4621 814-341 (Sachgebiet Standesamt) |
Telefon: | +49 4621 814-342 (Sachgebiet Standesamt) |
Verkehrsmittel: | Haltestelle: König-/Lange Straße Bus: 1501 Haltestelle: Holm Bus: 1504 |
Parken: | Parkplatz: Parkplatz hinter dem Rathaus Anzahl: 45 Gebühren: nein |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr |