Stadt Schleswig - Bürgerservice
Personalausweis: Ersetzen
LeistungsbeschreibungWenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist erforderlich.
Ist die Bearbeitungsdauer von 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?An Ihre zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel Reisepass, amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein) sowie einen Nachweis zur Richtigkeit der Schreibweise Ihres Namens (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
Welche Gebühren fallen an?Für die Verlustanzeige selbst fallen keine Gebühren an.
Wird gleichzeitig ein neuer und / oder ein vorläufiger Personalausweis beantragt, sind Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung zu entrichten.
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Rechtsgrundlage- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
PAuswG
PAuswGebV
Was sollte ich noch wissen?
Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
BMI - Der PersonalausweisZuständige Stellen
Fachdienst Bürger- und Standesamt | |
Anschrift: | Rathausmarkt 1 24837 Schleswig |
Telefon: | +49 4621 814-344 (Info-Center des Rathauses) |
Telefon: | +49 4621 814-345 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-346 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-347 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-348 (Sachgebiet Einwohnermeldeamt) |
Telefon: | +49 4621 814-340 (Leitung Fachdienst Bürger- und Standesamt, Sachgebiet Standesamt ) |
Telefon: | +49 4621 814-341 (Sachgebiet Standesamt) |
Telefon: | +49 4621 814-342 (Sachgebiet Standesamt) |
Verkehrsmittel: | Haltestelle: König-/Lange Straße Bus: 1501 Haltestelle: Holm Bus: 1504 |
Parken: | Parkplatz: Parkplatz hinter dem Rathaus Anzahl: 45 Gebühren: nein |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr |