Stadt Schleswig - Bürgerservice
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern
LeistungsbeschreibungWenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Spezielle Hinweise - Bundesland Schleswig-Holstein
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage- § 55 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.4 - VwGebV.
§ 55 GewO
ReisegewVwV
VwGebV
Zuständige Stellen
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein | |
Anschrift: | Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel |
Telefon: | +49 431 988-8650 |
Fax: | +49 431 988-6161111 |
Verkehrsmittel: | Haltestelle: Haltestelle: Reventloubrücke Bus: 51 Haltestelle: Haltestelle: Landtag Bus: 41 / 42 |
Öffnungszeiten: | Mo-Fr: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Aufzug vorhanden: | ja |
E-Mail: | info@ea-sh.de |
WWW: | http://www.ea-sh.de |
Bemerkung: | Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen in unserem Internetportal www.ea-sh.de im Bereich "Beantragen" unter dem Punkt "Anträge übermitteln". Soweit für die jeweilige Leistung bereits vorhanden, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) im Bereich "Formulare" zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung. |
Fachdienst Ordnung | |
Anschrift: | Rathausmarkt 1 24837 Schleswig |
Telefon: | +494621 814-320 (Fachdienstleitung) |
Telefon: | +49 4621 814-321 (Flüchtlingsangelegenheiten, Wahlen/Abstimmungen, Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz) |
Telefon: | +49 4621 814-322 (Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Bußgeldstelle) |
Telefon: | +49 4621 814-330 (Sachgebiet Gewerbe- und Marktangelegenheiten) |
Verkehrsmittel: | Haltestelle: König-/Lange Straße Bus: 1501 Haltestelle: Holm Bus: 1504 |
Parken: | Parkplatz: Parkplatz hinter dem Rathaus Anzahl: 45 Gebühren: nein |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr |
E-Mail: | ordnungswesen@schleswig.de |