Stadt Schleswig - Bürgerservice
Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
LeistungsbeschreibungDie Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes wird zurückgenommen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr.1 Gaststättengesetz (GastG) vorlagen.
Die Erlaubnis ist danach zu versagen, wenn
- die/der Antragsteller/in nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- die Räume für den Betrieb nicht geeignet sind,
- die Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können,
- der Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt,
- die/der Antragsteller/in nicht durch eine Industrie- und Handelskammer-Bescheinigung die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Kenntnissen nachweisen kann.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage§ 15 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)
§ 15 GastGZuständige Stellen
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein | |
Anschrift: | Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel |
Telefon: | +49 431 988-8650 |
Fax: | +49 431 988-6161111 |
Verkehrsmittel: | Haltestelle: Haltestelle: Reventloubrücke Bus: 51 Haltestelle: Haltestelle: Landtag Bus: 41 / 42 |
Öffnungszeiten: | Mo-Fr: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Aufzug vorhanden: | ja |
E-Mail: | info@ea-sh.de |
WWW: | http://www.ea-sh.de |
Bemerkung: | Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen in unserem Internetportal www.ea-sh.de im Bereich "Beantragen" unter dem Punkt "Anträge übermitteln". Soweit für die jeweilige Leistung bereits vorhanden, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) im Bereich "Formulare" zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung. |
Fachdienst Ordnung | |
Anschrift: | Rathausmarkt 1 24837 Schleswig |
Telefon: | +494621 814-320 (Fachdienstleitung) |
Telefon: | +49 4621 814-321 (Flüchtlingsangelegenheiten, Wahlen/Abstimmungen, Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz) |
Telefon: | +49 4621 814-322 (Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Bußgeldstelle) |
Telefon: | +49 4621 814-330 (Sachgebiet Gewerbe- und Marktangelegenheiten) |
Verkehrsmittel: | Haltestelle: König-/Lange Straße Bus: 1501 Haltestelle: Holm Bus: 1504 |
Parken: | Parkplatz: Parkplatz hinter dem Rathaus Anzahl: 45 Gebühren: nein |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr |
E-Mail: | ordnungswesen@schleswig.de |