Ortsrecht (neu: KSH-Recht)
Die Stadt Schleswig nimmt am Projekt "KSH-Recht" der Landesregierung Schleswig-Holstein teil. Landesweit soll geltendes Ortsrecht nur an einer einzigen Stelle gepflegt und an mehreren verschiedenen Stellen im Internet zur Verfügung gestellt werden:
- in einem landesweiten Portal, dem Zuständigkeitsfinder,
- im Landesrecht, dem juris Bürgerservice,
- auf der eigenen Homepage der Kommune.
So können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen das jeweils aktuell geltende Ortsrecht vorfinden: komfortabel, gut auffindbar, barrierefrei nutzbar und so verlässlich wie möglich!
Satzungen der Stadt Schleswig sind unter der Dropdown-Liste "KSH-Recht" zu finden.