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Toiletten

Sie sind in Schleswig unterwegs und haben ein dringendes Bedürfnis? Es gibt in Schleswig diverse WCs, die Sie aufsuchen können.

Übersicht

Die öffentlich zugänglichen WCs sind in drei Kategorien unterteilt:

    • Kategorie 1: öffentliche WCs
    • Kategorie 2: WCs in öffentlichen Gebäuden, Geschäften o. ä., die während der Öffnungszeiten genutzt werden können
    • Kategorie 3: WCs, die am Projekt "die nette Toilette" teilnehmen; auch diese können während der Öffnungszeiten genutzt werden

Die folgende Übersicht dient der Orientierung, ist jedoch noch nicht final und wird weiterhin ergänzt:

StandortKategorieBenutzungbarrierefrei
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband e. V. (AWO), Bahnhofstraße 16 3 während der Öffnungszeiten ja
BahnhofContainer 1 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr nein
Freibad Luisenbadauf den Königswiesen 2 während der Öffnungszeiten und während der Saison nein, mehrere Stufen
Hafen, Hafenmeister-Gebäude 2 ? ?
Henningsen Raumausstatter, Friedrichstraße 97 3 während der Öffnungszeiten ?
Herculesteich/Globushaus, Königsallee 9 2 ? ja
Holm-Museum, Süderholmstraße 2 2 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ja
Kochlöffel GmbH, Stadtweg 36 3 während der Öffnungszeiten ?
Mehrgenerationshaus Schleswig, Lollfuß 48 3 während der Öffnungszeiten ?
Ostseefjord-Schlei GmbH (OFS), Plessenstraße 7, Nebengebäude 1

Öffnungszeiten wie die Touristinformation

ja
im Parkhaus, Schwarzer Weg 1 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ja
Quartier 26, Moltkestraße 36-38 3 während der Öffnungszeiten  ?
Rathaus Schleswig, Rathausmarkt 1 2 während der Öffnungszeiten ja
Schlei-Center (Einkaufszentrum), Schwarzer Weg 2 während der Öffnungszeiten ja
Schleihallen-Parkplatz, Gottorfer Damm 2, hinter der Tankstelle 1 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ja
Schloss Gottorf, Schloßinsel 1, neben dem Haupteingang 2 während der Öffnungszeiten ja
Stadtbücherei Schleswig, Moltkestraße 1 2 während der Öffnungszeiten ?
Stadtmuseum Schleswig, Friedrichstraße 9-11 2 während der Öffnungszeiten ?
St. Petri Dom Schleswig - Ev.-Luth. Kirchengemeinde, Norderdomstraße 4 3 während der Öffnungszeiten ?
Volkshochschule, Königsstraße 30 2 während der Öffnungszeiten ?

Übrigens...

Teilnehmende Einrichtungen, Geschäfte etc. am Projekt "Die nette Toilette" (gibt es auch als App für Ihr Smartphone) erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung durch die Stadt Schleswig.

Wissenswertes zum Thema "WC-Nutzung" im Allgemeinen

Gibt es ein Recht auf Toilettennutzung in öffentlichen Gebäuden?

Die Verrichtung einer Notdurft (Toilettengang) ist in keinem Gesetz klar geregelt. Öffentliche Gebäude (Rathaus, Bürgerhaus, Kirche) haben in der Regel Toiletten, welche auch durch Personen, die die Ämter der Gebäude aufsuchen, benutzt werden können. Sind Sie nur Besucherin oder Besucher dieser öffentlichen Gebäude und haben keinen triftigen Grund, warum Sie dieses Amt, Gebäude, Kirche, etc. besuchen, haben Sie keinen Anspruch, diese Toilette zu benutzen. In den meisten Fällen wird man Ihnen den Toilettenbesuch aber kaum verwehren.

Anders ist es bei ausgeschriebenen öffentlichen Toiletten. Diese dürfen Sie jederzeit aufsuchen. Hier ist es aber möglich, dass Sie ein Entgelt für die Toilettenbenutzung entrichten müssen. "Öffentliche Toiletten" sind entsprechend gezeichnet.

Öffentliche Gebäude müssen keine öffentlichen Toiletten besitzen. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch, wenn Sie nicht auf die Toilette gelassen werden, sofern diese nicht als öffentlich gezeichnet ist. Verrichten Sie jedoch aus Verzweiflung auf öffentlichem Gelände Ihre Notdurft, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 700,00 Euro geahndet werden kann.

Verkaufsstätten, deren Grundfläche unter 800 Quadratmetern liegt, müssen laut Landesbauordnung keine Toiletten für Kunden bereitstellen. Bei Läden über 800 Quadratmetern prüfen die Bauaufsichtsbehörden der Landkreise oder Städte im Einzelfall, ob der Einbau von Toiletten gefordert wird.

Cafés und Restaurants: Gastronomen haben das Hausrecht und es steht ihnen frei, die Toiletten den konsumierenden Gästen vorzubehalten. Sie können für die Benutzung von WC und Waschbecken einen Obolus verlangen. 

Notdurftrecht/Unterlassene Hilfeleistung

Ein sogenanntes Notdurftrecht gibt es nicht. Dieses gehört in die Welt der Rechtsirrtümer, ebenso wenig in diesem Zusammenhang eine "unterlassene Hilfeleistung". Ein dringendes Bedürfnis ist kein Notfall im Sinne des Strafgesetzbuches. Ein Supermarkt kann genauso den Gang zur Toilette verweigern wie die Privatperson, bei der man klingelt. Supermärkte sind nicht verpflichtet, Kundentoiletten zur Verfügung zu stellen.

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