Hafenbehördliche Genehmigungen
Nr. 99089001005000Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Rechtsgrundlage
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.