Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Nr. 99012008000000Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 63 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 67 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 69 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 68 LBO - Genehmigungsfreistellung.