S·Pass
S·Pass
Der S·Pass gewährt dem betroffenen Personenkreis Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich, um Menschen, bedingt durch ihre finanzielle Lage, nicht länger vom gesellschaftlichen Leben und deren Teilhabe auszugrenzen.
Der S·Pass wird ausgegeben an:
- Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen*
- Familienangehörigen der Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, EhepartnerInnen, LebenspartnerInnen)
- EmpfängerInnen von Wohngeld
*wenn Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Beispiel:
Das Einkommen zur Berechtigung dieses Passes orientiert sich am aktuellen Hartz IV-Satz (2020=432 Euro; Eineinhalbfach gerechnet = 648 Euro) sowie für die jeweils vom Antragsteller/der Antragstellerin zu zahlende Warmmiete ohne Nebenkosten.
Bei einer Warmmiete von beispielsweise 500 Euro liegt die Einkommensgrenze somit bei 1.148 Euro (648 Euro+500 Euro). Wer nachweislich (bitte Personalausweis, alle Einkommensnachweise sowie Nachweis der Mietzahlungen vorlegen) in dem Beispiel unter der errechneten Grenze liegt, hat damit die Berechtigung zum Erhalt eines S·Passes.
Ermäßigung bei Vorlage des S·Passes in der Stadt Schleswig
- Volkshochschule der Stadt Schleswig
Königstraße 30
vhs@schleswig.de
04621 – 966 20
- Stadtbücherei Schleswig
Moltkestraße 1
04621 - 24491 - Stadtmuseum Schleswig
Friedrichstraße 9-11 - kultur-tourismus@schleswig.de
04621 – 9368 - 0
- Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf
Schlossinsel 1 - service@landesmuseen.sh
04621 – 813-222
- Stadtwerke Schleswig
Schwimmhalle/Sauna (Fjordarium)
Friedrich-Ebert-Straße
service@schleswiger-stadtwerke.de
04621 – 810-220
- 1. Schleswiger Sportverein von 1906 E.V.
Schützenredder 20
schleswig06@online.de
04621 - 24423
Zusätzlich:
Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an einem Stromspar-Check
Ausgabestelle:
Stadt Schleswig,
Stadtmuseum
Friedrichstr. 9-11
24837 Schleswig
Tel. 04621 9368-12
Ausgabe: Di. u. Do. 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII, Schüler ab 6. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, MitarbeiterInnen im Freiwilligendienst erhalten bereits eine Ermäßigung und brauchen daher keinen S·Pass zu beantragen.