Ehrung verdienter Bürger*innen
Jährlich werden Bürgerinnen und Bürger von der Stadt Schleswig ausgezeichnet, die sich im Vorjahr durch ein besonderes persönliches Engagement verdient gemacht haben.
Zu diesem Personenkreis gehören Personen, die sich im weitesten Sinne z.B. im sozialen oder kulturellen Bereich ehrenamtlich betätigt haben oder im privaten Bereich außerordentliches geleistet haben. Eine Organisation in einem Verein oder einer ähnlichen Institution ist nicht Voraussetzung.
Weitere Informationen bezüglich der Ehrungen erhalten Sie in der Ehrungsrichtlinie.
Ehrung verdienter Bürger*innen 2021
Stadtverwaltung sucht Vorschläge für verdiente Bürgerinnen und Bürger
Die Ehrungsveranstaltung im vergangenen Jahr musste sehr kurzfristig abgesagt werden. Entsprechende Urkunden und Präsente wurden daher per Post versandt.
Auch im Jahr 2021 können Bürgerinnen und Bürger die sich im Jahr 2020 durch ein besonderes persönliches Engagement verdient gemacht haben, von der Stadt Schleswig ausgezeichnet werden. Zu diesem Personenkreis gehören Personen, die sich im weitesten Sinne z.B. im sozialen oder kulturellen Bereich ehrenamtlich betätigt haben oder im privaten Bereich Außerordentliches geleistet haben. Eine Organisation in einem Verein oder einer ähnlichen Institution ist nicht Voraussetzung. Die Bürgervorsteherin der Stadt Schleswig, Frau Susanne Roß, bittet um Vorschläge für die Ehrung. Die Vorschläge sind unter Angabe von Name, Anschrift und die zum Vorschlag veranlassten Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2021 zu richten an Tanja Rades, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig, Tel.: 04621/814-380,
Fax: 04621/814-389, E-Mail: t.rades@schleswig.de