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Informationen nach Art. 12 Datenschutz-Grundverordnung

Die Stadt Schleswig verarbeitet Daten der Wahlberechtigten zur Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins zur Briefwahl/-abstimmung.

 

1.   Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Schleswig ist der Bürgermeister der Stadt Schleswig, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig.

Den Ansprechpartner für die Beantragung des Wahl-/Abstimmungsscheins erreichen Sie wie folgt:

E-Mail:   p.lemburg@schleswig.de
Telefon:  04621 814-321

 

 2.   An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Schleswig zur Verfügung. Er ist wie folgt zu erreichen:

Anschrift: Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig
E-Mail:      datenschutz@schleswig.de
Telefon:    04621 814-137

 

 3.   Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Das Stadt Schleswig erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des geregelten Verfahrens für die Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins zur Briefwahl/-abstimmung. Je nach Art der Wahl/Abstimmung dürfen Ihre personenbezogenen Daten aus folgenden Gründen verarbeitet werden:
 

Wahl Rechtsgrundlage

Europawahlen

§§ 14 - 23 EuWO, §§ 24 - 30 EuWO sowie §§ 59, 67 und 68 EuWO

Bundestagswahlen

 

§§ 17 und 36 BWahlG, §§ 25 - 31, § 66 sowie § 85 Abs. 1, 3, 4 BWO

Landtagswahlen

§§ 19 - 22 LWahlG sowie §§ 50 - 52 LWO

Gemeinde- und Kreiswahlen

 

§§ 17 und 33 GKWG, §§ 10 - 21 GKWO, § 33 GWKG sowie §§ 51 - 53 GWKO

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt und erfolgt auf der Grundlage von: § 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), i. V. m. § 3 (LDSG SH).

 

 4.   Welche Daten werden verarbeitet?

    1. Name, Vorname
    2. Geburtsdatum
    3. Anschrift
    4. Wahlbezirksnummer
    5. Wählerverzeichnisnummer
    6. Abholort

 

5.   Werden meine Daten weitergegeben?

Nein, Ihre Daten werden nicht weitergegeben und verbleiben bei der Wahlbehörde.

 

6.   Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, mindestens jedoch bis zur Beendigung der Wahl.

Wahl Rechtsgrundlage

Europawahlen

§ 83 EuWO

Bundestagswahlen

§ 90 BWO

Landtagswahlen

§ 74 LWO

Gemeinde- und Kreiswahlen

§ 91 GKWO

 

7.   Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?

Bezogen auf die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie gegenüber der Stadt Schleswig das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO).

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail).

 

 8.   Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Für die Teilnahme an der Briefwahl/-abstimmung ist die Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins bei dem Ihre persönlichen Daten erfasst werden Voraussetzung.

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