Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.
Öffnungszeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
bzw. nach Absprache
Informationen zur Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv.
Die Zuständigkeit der MitarbeiterInnen der Bauaufsicht richtet sich nach Gebieten: