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Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.

                                                                                         

Öffnungszeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):

Montags:                       08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstags:                08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr

bzw. nach Absprache

                               

Informationen zur Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv.

 

Die Zuständigkeit der MitarbeiterInnen der Bauaufsicht richtet sich nach Gebieten:

Bauaufsicht - Zuständigkeiten
Bauaufsicht - Zuständigkeiten



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