Bauaktenarchiv der Bauaufsicht
Einsicht in die Gebäudeakten und Anfertigen von Kopien (auch Scannen) nur nach telefonischer Terminvereinbarung bzw. per E-Mail während der Sprechzeiten:
Montags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
Ein Ausleihen der Akten ist nicht möglich.
Dies betrifft nur Grundstücke in der Stadt Schleswig.
Bei Grundstücken im Kreis Schleswig-Flensburg (außer des Stadtgebietes Schleswig) wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig.
Ansprechpartner*in für Terminvereinbarungen:
Frau Manke (alle Straßen)
Herr Brauer (Straßen von A - K)
Frau Friedrich (Straßen von L - Z)
Gebühren:
Die Einsichtnahme durch Grundstückseigentümer*in bzw. Bevollmächtigten (Vorlage schriftliches Einverständnis erforderlich) in die Gebäudeakten (Archiv) sowie das Kopieren/Scannen von Unterlagen ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für das Heraussuchen der Gebäudeakten muss auch dann beglichen werden, wenn das Kopieren/Scannen entfällt.
Gebühren gemäß Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 27. Juni 2006 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2006 vom 30. Juni 2006) in der zur Zeit gültigen Fassung (2. Nachtragssatzung vom 18. Dezember 2013 - Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 16/2013 vom 31. Dezember 2013)
Tätigkeit pro Liegenschaft |
Tarifstelle |
Betrag |
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A) 3.2 |
13,50 € |
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A) 3.1 B) III.1 |
0,50 € 3,00 € |
Aus der Gebäudeakte darf kopiert/eingescannt werden:
- Grundrisse, Schnitt, Ansichten
- Baubeschreibung/en
- Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche
- Statik
- Baugenehmigung/en