Bauaktenarchiv der Bauaufsicht
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.
Öffnungszeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
bzw. nach Absprache
Ansprechpartner*in für Terminvereinbarungen:
Frau Manke (Straßen von A - Z)
Gebühren:
Die Einsichtnahme durch Grundstückseigentümer*in bzw. Bevollmächtigten (Vorlage
schriftliches Einverständnis erforderlich) in die Gebäudeakten (Archiv) sowie das
Kopieren/Scannen von Unterlagen ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für das Heraussuchen der Gebäudeakten muss auch dann beglichen werden, wenn das
Kopieren/Scannen entfällt.
Gebühren gemäß Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
vom 27. Juni 2006 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2006 vom 30. Juni 2006) in der zur Zeit
gültigen Fassung (2. Nachtragssatzung vom 18. Dezember 2013 - Amtsblatt für die Stadt Schleswig
Nr. 16/2013 vom 31. Dezember 2013)
Tätigkeit pro Liegenschaft |
Tarifstelle |
Betrag |
|
A) 3.2 |
13,50 € |
|
A) 3.1 B) III.1 |
|
Aus der Gebäudeakte darf kopiert/eingescannt werden:
- Grundrisse, Schnitt, Ansichten
- Baubeschreibung/en
- Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche
- Statik
- Baugenehmigung/en
Einsicht in die Gebäudeakten und Anfertigen von Kopien (auch Scannen) nur nach
telefonischer Terminvereinbarung bzw. per E-Mail während der Sprechzeiten:
Montags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
Ein Ausleihen der Akten ist nicht möglich.
Dies betrifft nur Grundstücke in der Stadt Schleswig.
Bei Grundstücken im Kreis Schleswig-Flensburg (außer des Stadtgebietes Schleswig) wenden
Sie sich bitte an die
Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg,
Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig.