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Bauaktenarchiv der Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.

                                   
Öffnungszeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung):

Montags:                       08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstags:                08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr

bzw. nach Absprache

                                   

Ansprechpartner*in für Terminvereinbarungen:

Frau Manke           (Straßen von A - Z)      
                                                                                 

Gebühren:

Die Einsichtnahme durch Grundstückseigentümer*in bzw. Bevollmächtigten (Vorlage
schriftliches Einverständnis erforderlich) in die Gebäudeakten (Archiv) sowie das
Kopieren/Scannen von Unterlagen ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr für das Heraussuchen der Gebäudeakten muss auch dann beglichen werden, wenn das
Kopieren/Scannen entfällt.

 

Gebühren gemäß Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Verwaltungs­gebühren
vom 27. Juni 2006 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2006 vom 30. Juni 2006) in der zur Zeit
gültigen Fassung (2. Nachtragssatzung vom 18. Dezember 2013 - Amtsblatt für die Stadt Schleswig
Nr. 16/2013 vom 31. Dezember 2013)

Tätigkeit pro Liegenschaft

Tarifstelle

Betrag

  •   Heraussuchen der Unterlagen aus dem
      Archiv für jede angefangene 1/4 Stunde

A) 3.2

13,50 €

  •   Kopieren/Scannen von Unterlagen
      DIN A 4
  •   Kopieren/Scannen von Plänen
      DIN A 3
      DIN A 2
      DIN A 1

A) 3.1
 
 

B) III.1

  
0,50 €
                   3,00 €
  3,50 €
  4,00 €

 Aus der Gebäudeakte darf kopiert/eingescannt werden: 

  • Grundrisse, Schnitt, Ansichten
  • Baubeschreibung/en
  • Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche
  • Statik
  • Baugenehmigung/en

Einsicht in die Gebäudeakten und Anfertigen von Kopien (auch Scannen) nur nach
telefonischer Terminvereinbarung bzw. per E-Mail während der Sprechzeiten: 

Montags:                       08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstags:                08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr

Ein Ausleihen der Akten ist nicht möglich.

 

Dies betrifft nur Grundstücke in der Stadt Schleswig.

Bei Grundstücken im Kreis Schleswig-Flensburg (außer des Stadtgebietes Schleswig) wenden
Sie sich bitte an die

Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg,
Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig.

 

     

 

 

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