Die Stadt Schleswig ist nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG-SH) verpflichtet, bis Ende des Jahres 2024 eine kommunale Wärme- und Kälteplanung (KWP) durchzuführen. Ausgehend von einer Bestands- und einer Potenzialanalyse wird mit diesem Plan aufgezeigt, wie zukünftig eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Schleswig erfolgen kann und welche Maßnahmen hierfür notwendig sind.
Die Bearbeitung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung hat bereits Anfang 2024 durch die Stadtwerke SH begonnen. In unserer öffentlichen Informationsveranstaltung am 17.12.2024 stellen wir Ihnen die Ergebnisse vor.
Zusätzlich wird ein/e Energieberater*in der Verbraucherzentrale SH einen Vortrag zu den Anschlussmöglichkeiten an ein Wärmenetz halten. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Alternativen, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllenden Techniken zur Wärmeversorgung zur Auswahl stehen, was beim Heizungstausch zu beachten ist und welche Fördermöglichkeiten es aktuell gibt.
Zu der öffentlichen Informationsveranstaltung mit Vertretenden der Stadt Schleswig und der Stadtwerke SH
am Dienstag, 17.12.2024, um 17:00 Uhr
im Ständesaal des Schleswiger Rathauses,
Rathausmarkt 1 in Schleswig
laden wir alle interessierten Bürger*innen und die Vertretenden der Presse herzlich ein.
Im Anschluss an die Vorträge bleibt genügend Zeit für Fragen.
Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Montag, 16.12.2024 per E-Mail an klimaschutz[at]schleswig.de oder telefonisch unter 04621 814-401.
Der Zugang zum Ständesaal ist nicht barrierefrei.
Sollte für die Teilnahme eine gebärdensprachdolmetschende Person benötigt werden, melden Sie dies bitte bis spätestens Dienstag, 10.12.2024 ebenfalls unter klimaschutz[at]schleswig.de an.
Die Vorträge sind dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfrei.