Die STADT SCHLESWIG stellt zum 1. August 2025
2 Auszubildende (m/w/d)
zur/zum Verwaltungsfachangestellten -
Fachrichtung Kommunalverwaltung
ein.
Das erwartet Sie:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
- Während Ihrer Ausbildung werden Sie in den verschiedenen Fachbereichen der Stadt Schleswig ausgebildet und erhalten einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aufgaben einer Kommunalverwaltung.
- Der Berufsschulunterricht findet in Blockform am Berufsbildungszentrum in Schleswig statt.
- Außerdem werden Sie an zwei mehrwöchigen Lehrgängen an der Verwaltungsakademie in Bordesholm teilnehmen.
Wir bieten:
- eine attraktive Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- gleitende Arbeitszeiten während der praktischen Ausbildungszeiten
Das bringen Sie schon mit:
- Sie haben einen guten Mittleren Schulabschluss (MSA) bzw. einen gleichwertigen Schulabschluss
- Sie sind aufgeschlossen, engagiert und teamfähig
- Sie haben gute organisatorische Fähigkeiten und arbeiten gewissenhaft und verantwortungsvoll
- Sie besitzen eine gute Auffassungsgabe
Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte und Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Zudem ist die Stadt Schleswig bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedengeschlechtlichen Beschäftigten zu erreichen.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Ausbildungsleiter, Herr Krüger, Fachdienst Personal, per E-Mail (n.krueger[at]schleswig.de) oder telefonisch (04621/814-114) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zum 14. Oktober 2024 über das Online-Bewerbungsportalein.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, die über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Schriftlich oder per E-Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt sowie aus Kostengründen auch nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über das Online-Bewerbungsportal eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Eine gesonderte schriftliche Eingangsbestätigung erfolgt nicht.