Bei der STADT SCHLESWIG ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten die Stelle für eine/n
Sachbearbeiter*in
für ‘Flüchtlingsangelegenheiten’ (w/m/d)
neu zu besetzten. Es handelt sich um eine Stelle in Vollzeit, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis besetzt wird. Die Besetzung mit zwei Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden wird. Der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ist in der Bewerbung anzugeben.
Die Kreisstadt Schleswig im südöstlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg liegt zwischen Nord- und Ostsee landschaftlich reizvoll an der Schlei und bietet als Mittelzentrum mit rund 25.500 Einwohner*innen und einem großen Einzugsbereich ein breites kulturelles Angebot. Vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten, zahlreiche Kinderbetreuungsangebote sowie alle weiterführenden Schulen in der Stadt und ein identitätsbildender historischer und moderner Gebäudebestand machen Schleswig zu einem nachgefragten Wohn- und Arbeitsstandort.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Mitwirkung bei der Unterbringung und Umsetzung von geflüchteten Personen in Wohnraum (Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte mit regelmäßigen Einweisungsverfügungen)
- Koordinations- und Schnittstellenarbeit
- Aktenführung und Dokumentation, Belegungssteuerung
- Überwachung und Organisation nach Infektionsschutzgesetz
- Sicherheitsüberprüfungen aller Dienstleister in den Gemeinschaftsunterkünften
- Kassentechnische Buchungen
- Erstellen eines Schutzkonzeptes für vulnerable Personengruppen
- Überwachung und Steuerung von Hygieneplänen und Hausordnungen, sowie Regeln des Zusammenlebens in Gemeinschaftsunterkünften
- Dienstbesprechungen mit Dienstleistern
Änderungen / Ergänzungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Wir bieten Ihnen:
- ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in einem motivierten Team
- eine unbefristete Beschäftigung als tariflich Beschäftigte*r mit bis zu 39 Stunden wöchentlich
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit
- eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9 a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- einen sicheren und wirtschaftsunabhängigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Angebote im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Möglichkeiten zum Arbeiten im HomeOffice
- moderne Büroausstattung
- Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Fortbildung
Sie bringen mit:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (vorzugsweise mit Verwaltungsbezug)
oder
- dem Aufgabengebiet entsprechende Berufserfahrungen
oder
- eine vergleichbare Qualifikation
Ferner werden erwartet:
- Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Produkten
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Entscheidungsfreudigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- Soziale- und interkulturelle Kompetenz
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Führerschein Klasse B
Darüber hinaus wünschen wir uns:
- Kenntnisse im Kassenprogramm ‘CIP’
- Fremdsprachenkenntnisse
Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte und Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Zudem ist die Stadt Schleswig bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedengeschlechtlichen Beschäftigten zu erreichen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Allgemeine Fragen zur Stellenausschreibung beantwortet Ihnen unser Leiter des Fachdienstes Personal, Herr Thede (f.thede[at]schleswig.de) unter Tel. 04621/814-111. Haben Sie konkrete Fragen zum Aufgabengebiet, steht Ihnen die Leiterin des Fachdienstes Ordnung und Bürgerangelegenheiten, Frau Suhling (k.suhling[at]schleswig.de) unter Tel. 04621/814-320, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zum 11. Dezember 2025 über das Online-Bewerbungsportal ein.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, die über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Schriftlich oder per E-Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt sowie aus Kostengründen auch nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über das Online-Bewerbungsportal eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Eine gesonderte schriftliche Eingangsbestätigung erfolgt nicht.