Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.
Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.
Einsicht in die Gebäudeakten nur nach Terminvereinbarung (telefonisch bzw. per E-Mail):
- montags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr
- zusätzlich donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
- jeden ersten Donnerstag im Monat und 14:00 bis 18:00 Uhr.
Gebühren:
Die Einsichtnahme durch Grundstückseigentümer*in bzw. Bevollmächtigten (Vorlage schriftliches Einverständnis erforderlich) in die Gebäudeakten (Archiv) sowie das Kopieren/Scannen von Unterlagen ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für das Heraussuchen der Gebäudeakten muss auch dann beglichen werden, wenn das Kopieren/Scannen entfällt.
Gebühren gemäß Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom
27. Juni 2006 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2006 vom 30. Juni 2006) in der zur Zeit gültigen
Fassung (2. Nachtragssatzung vom 18. Dezember 2013 - Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 16/2013
vom 31. Dezember 2013)
Tätigkeit pro Liegenschaft | Tarifstelle | Betrag | |
Heraussuchen der Bauakte aus dem Archiv | A) 3.2 | 13,50 € | |
Kopieren/Scannen von Unterlagen DIN A 4 | A) 3.1 | 0,50 € | |
Kopieren/Scannen von Unterlagen DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 | B) III.1 | 3,00 € 3,50 € 4,00 € |
Aus der Gebäudeakte darf kopiert/eingescannt werden:
- Grundrisse, Schnitt, Ansichten
- Baubeschreibung/en
- Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche
- Statik
- Baugenehmigung/en
Ein Ausleihen der Akten ist nicht möglich.
Dies betrifft nur Grundstücke in der Stadt Schleswig.
Bei Grundstücken im Kreis Schleswig-Flensburg (außer des Stadtgebietes Schleswig) wenden
Sie sich bitte an:
Kreis Schleswig-Flensburg
Untere Bauaufsichtsbehörde
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel.: 04621 87-0
E-Mail: kreis@schleswig-flensburg.de