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SCHLICHTEN STATT RICHTEN

Was bieten wir ?

Wir sind als einzige vorgerichtliche Schlichtungs­organisation fern jeder sachfremden Interessen. Wir arbeiten damit für die Streitparteien völlig unparteiisch durch ehrenamtlich tätige Schieds­frauen und Schiedsmänner, die nahezu unent­geltlich tätig sind.

Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahren vollstreckbaren Anspruch verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache übernommen hat, festgelegt werden.

 

Aufgaben der Schiedspersonen

Schiedspersonen sind in Schleswig-Holstein seit über 100 Jahren tätig. Die von den Stadtvertretern gewählten Schiedspersonen sind bei bestimmten Privatdelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren zwingend vorge­schaltet, sodass zunächst ein Schlichtungsversuch unter­nommen werden muss. Obligatorisch ist der Schlichtungsversuch bei strafrecht­lichen Privatklageverfahren wie:

  • Beleidigung, Körperverletzung
  • Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • in den Rauschtaten zu diesen Delikten
  • Konflikte nach dem 3. Abschnitt d. Allg. GleichbehandIungsgesetzes

In bestimmten zivilrechtlichen Verfahren ist die Klage bei Gericht erst zulässig, wenn zuvor versucht worden ist, die Streitigkeit vor einer Gütestelle einvernehmlich bei­zulegen. Es geht dabei um folgende Angelegenheiten:

  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsge­richt bis zu einem Streitwert von 750,- €
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen:
    - Einwirkungen auf das Grundstück durch Gase, Dämpfe etc. [§ 906 BGB]
    - Überwuchses [§ 910 BGB]
    - Hinüberfalls [§ 911 BGB]
    - eines Grenzbaumes [§ 923 BGB]
    - der im Nachbarschaftsgesetz geregelten Nachbarschaftsrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind

Was können Sie erwarten?

Sie sitzen bei der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann als Mediatoren am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.

Jedoch:

Schiedsfrauen/Schiedsmänner können schlichten, aber nicht richten.

Wir sind nicht unbezahlbar!

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.

Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens­und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich bei 50,- € liegen.

Im günstigsten Fall können die Parteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.

Bei uns sind Sie immer Gewinner

Sie kennen die Schlagworte zur Kennzeichnung der Lage der Justiz, wie z.B. ,,Richtermangel", ,,überlange Verfahrensdauer" und „knappe Ressource Recht".

Ein Schlichtungsversuch bei uns Schiedspersonen ist

  1. schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten, und spart dadurch Zeit und Nerven,
  2. kostengünstig und

führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „ge­winnt" oder „verliert".

Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner hat nachweislich in den strafrechtlichen Privatklage­verfahren aber auch in Zivilsachen zu einer erheblich­en Entlastung der Justiz geführt.

Wie sind wir zu erreichen?

In Schleswig-Holstein gibt es vier Bezirksvereinigungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schieds­frauen. Über die zuständige Schiedsperson erteilt Ihnen Ihr örtliches Amtsgericht, die Polizei und die Ordnungsbehörde der Stadt.

Ihre Ansprechpartner in Schleswig sind:

KontaktErreichbarkeit

Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten

Rathausmarkt 1, ordnungswesen@schlewig.de        

Tel.  814-0

SCHIEDSBEZIRK 1

Lothar Pietschmann Erikstraße 12 

Tel. 30 68 62
Dr. Annegrit Brunkhorst-Hasenclever (Stellv.) Moldeniter Weg 41           Tel. 25 31 5

SCHIEDSBEZIRK II

Willy Grünwald Chemnitzstr. 12     

Tel. 21 09 1
Lennart Schleiffer (Stellv.), Chemitzstraße 1   Tel. 29 26 5

SCHIEDSBEZIRK III

Hans-Werner Jarmer Berliner Str. 72  

Tel. 27 19 4
Volkert Stallbaum (Stellv.) Dachsbau 17Tel. 52 70 7

SCHIEDSBEZIRK IV

Doreen Lau, Brockdorff-Rantzau-Str. 96 

Tel. 99 87 00
Dr. Hans-Henning Buske (Stellv.), Gartenstraße 14Tel. 0176 44 74 84 47

 

Liste der Schiedsbezirke