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Das Sanierungsgebiet „St. Jürgen“ wird aus Mitteln der Städtebauförderung, genauer aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt gefördert. Bevor es an die Umsetzung konkreter Maßnahmen im Fördergebiet geht, wurden sogenannte vorbereitende Untersuchungen durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für St. Jürgen aufgestellt. Nachfolgend finden Sie einige Informationen sowie Fragen und Antworten rund um die Themen „Städtebauförderung“ und „vorbereitende Untersuchungen“.

Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?

Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.

Welches Ziel verfolgt das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt“, in welches St. Jürgen aufgenommen wurde?

Übergeordnetes Ziel ist es, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Quartiere durch städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens nachhaltig zu stärken. Im Vordergrund stehen dabei die Beförderung lebendiger Nachbarschaften, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserte Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration.

Wie hoch ist die Förderung für das Fördergebiet St. Jürgen?

Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Schleswig für das Fördergebiet St. Jürgen ist nicht vorab festgelegt. Die Stadt kann jährlich Fördermittel für Maßnahmen beantragen.

Was muss die Stadt tun, um Fördermittel aus der Städtebauförderung zu erhalten?

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm mussten als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. VU und IEK sind mittlerweile durchgeführt bzw. erstellt. Nun kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im festgelegten Fördergebiet (Sanierungsgebiet) St. Jürgen beantragen.

Eine umfangreiche Analyse des Untersuchungsgebiets St. Jürgen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) wurde in den Jahren 2019 bis 2023 in Form der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach Baugesetzbuch erstellt. Diese dienen als Gesamtstrategie und Voraussetzung für die Mittelvergabe der Städtebauförderung. Nebenstehend können Sie sich den finalen Bericht von VU und IEK herunterladen.

Für das Quartier wurden insbesondere folgende Bedarfe und Missstände festgestellt:

  • Erhöhter Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf bei den Immobilien
  • Mangel in der Gestaltung, Funktion und Verflechtung des öffentlichen Raumes
  • Fehlende (zeitgemäße) und fußläufige Nahversorgung und Dienstleistungen (mit Treffpunktqualität)
  • Mangel an Begegnungsmöglichkeiten und Räumen für Veranstaltungen, Kultur und Bildung
  • Hohes Verkehrsaufkommen, mangelnde Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit
  • Soziale Problemlagen, Imageverlust und Polarisierungstendenzen

Zentrale Zielstellungen der integrierten Entwicklung in St. Jürgen sind wie folgt:

Was umfassen die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK)?

Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:

  • Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet
  • Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen
  • Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
  • Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets

VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.

Kann ich den finalen Bericht zu VU und IEK einsehen?

Der Bericht und auch die Pläne und weiteren Anlagen können oben auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Stadt Schleswig, Sachgebiet Stadtplanung in Gallberg 4 (1. OG) einzusehen.

Der Bericht bezieht sich auf ein Untersuchungsgebiet. Wie unterscheidet sich das Untersuchungsgebiet vom Sanierungsgebiet?

Das Untersuchungsgebiet wurde von der Kommune und dem zuständigen Ministerium Schleswig-Holsteins aufgrund der Schwerpunkte des Förderprogramms und erwarteter Entwicklungen im Gebiet festgelegt. Es ist das Gebiet, in dem eine detaillierte Untersuchung durchgeführt wurde. Aus den ermittelten Missständen und geplanten Maßnahmen im Untersuchungsgebiet hat sich die Abgrenzung des Sanierungsgebiets abgeleitet. Nur im Sanierungsgebiet (=Fördergebiet) können über die Städtebauförderung geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.

Wo im Bericht von VU und IEK sind die vorgesehenen Maßnahmen im Sanierungsgebiet beschrieben?

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept enthält im Kapitel 5.3 einzelne Maßnahmen, die jeweils in kurzen Steckbriefen beschrieben werden. Im Plan 13 sind zudem verortbare Maßnahmen im Gebiet eingezeichnet.

Ob und welche Maßnahmen in den kommenden 10 – 15 Jahren umgesetzt werden können, lässt sich zu einem so frühen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Umsetzung einer Maßnahme muss vorab erst durch die Politik gebilligt werden.

Sind die vorgesehenen Maßnahmen priorisiert?

Eine Prioritätenliste der Maßnahmen gibt es nicht. Mit welchen Maßnahmen begonnen wird, entscheiden die politischen Gremien der Stadt Schleswig.

Warum ist im Plan 9 mein Gebäude gelb oder rot markiert? Wer hat auf welcher Grundlage die Gebäude bewertet?

Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, wurden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU-Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und nach definierten Kriterien hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt. Sofern eine Immobilie im Plan 9 eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen, wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist und ob später ggf. Städtebauförderungsmittel für die Sanierung von Gebäuden im Privateigentum zur Verfügung gestellt werden können.