Eine Einsichtnahme der öffentlichen Auslegung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr
oder per E-Mail: stadtplanung@schleswig.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Schleswig
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie Planungsanzeige gemäß § 11 LaPlaG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in der Sitzung am 25.11.2025 den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst (VO/2025/178).
Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich der Stadt Schleswig.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 05.01.2026 bis 05.02.2026 im Fachbereich Bau in Schleswig öffentlich aus. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Folgende Anlagen stehen zur Verfügung (siehe auch Anlagen zur Begründung):
- Entwurf der Planzeichnung
- Entwurf der Begründung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Wasserhaushaltsbilanz gemäß A-RW1
Ihre Stellungnahme bitte ich Sie insofern bis zum 05.02.2026 abzugeben.
Bekanntmachung
Der vom Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig in der Sitzung am 13.01.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 A der Stadt Schleswig für das Gebiet „Alter Garten“ und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom
26.01.2026 bis 27.02.2026
Im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden:
- https://www.schleswig.de (unter Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne in Aufstellung)
- https://www.bob-sh.de
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung dient und die vorgesehene Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich:
- per Mail an: L.astor[at]schleswig.de
- über: https://www.bob-sh.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten:
zur Niederschrift:
Stadt Schleswig
Fachbereich Bau
Sachgebiet Stadtplanung
Gallberg 4
24837 Schleswig
Schriftliche Stellungnahmen direkt an:
Stadt Schleswig
Fachbereich Bau
Sachgebiet Stadtplanung
Gallberg 4
24837 Schleswig
Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 A unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 A nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 24837 Schleswig, im 1. Obergeschoss im Zimmer 414 während folgender Zeiten
Montag bis Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 14:30 bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: L.astor[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-411
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt:
- https://www.schleswig.de (unter Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne in Aufstellung)
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Schleswig, 23.01.2026
STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER
4. Änderung des B-Plans 33 A - Entwurf der Planzeichnung
4. Änderung des B-Plans 33 A - Entwurf der Begründung
4. Änderung des B-Plans 33 A - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
4. Änderung des B-Plans 33 A - Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet
4. Änderung des B-Plans 33 A - Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in der Sitzung am 13.01.2026 den Aufstellungsbeschluss, sowie Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 gefasst (VO/2025/208).
Anlass für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 ist die beabsichtigte grundsätzliche Neuordnung sowie die städtebauliche Weiterentwicklung des sogenannten Parkhausquartiers gemäß den Zielsetzungen der Rahmenplanvertiefung im Kontext der Städtebauförderung. Planungsziel ist die Erneuerung und Aufwertung des Areals durch den Abriss des Altbestandes und die Schaffung eines neuen, zukunftsfähigen Parkhauses mit angrenzendem Bürgerforum als Gemeinbedarfseinrichtung sowie die Umgestaltung und funktionale Neuordnung des ZOB.
Ich bitte Sie, Ihre Stellungnahme bis zum 27.02.2026 abzugeben.
2. Änderung des B-Plans 58 - Planzeichnung
2. Änderung des B-Plans 58 - Text zum Entwurf
2. Änderung des B-Plans 58 - Begründung
2. Änderung des B-Plans 58 - Vertiefung des städtebaulichen Rahmenplans Schleswig Innenstadt
2. Änderung des B-Plans 58 - Übersichtsbegehung Schleswig ZOB
2. Änderung des B-Plans 58 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
2. Änderung des B-Plans 58 - Nachtrag zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
2. Änderung des B-Plans 58 - Verkehrsuntersuchtung Parkhausquartier
2. Änderung des B-Plans 58 - Orientierende Untersuchung Parkhausquartier
2. Änderung des B-Plans 58 - Baugrunduntersuchung
2. Änderung des B-Plans 58 - Gutachten Schadstoffuntersuchung
2. Änderung des B-Plans 58 - Bewertung des Wasserhaushalts