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Eine Einsichtnahme der öffentlichen Auslegung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr

oder per E-Mail: stadtplanung@schleswig.de

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

      

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Schleswig

hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie Planungsanzeige gemäß § 11 LaPlaG

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in der Sitzung am 25.11.2025 den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst (VO/2025/178).

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich der Stadt Schleswig.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 05.01.2026 bis 05.02.2026 im Fachbereich Bau in Schleswig öffentlich aus. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

Folgende Anlagen stehen zur Verfügung (siehe auch Anlagen zur Begründung):

Ihre Stellungnahme bitte ich Sie insofern bis zum 05.02.2026 abzugeben.