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Eine Einsichtnahme der öffentlichen Auslegung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr

oder per E-Mail: stadtplanung@schleswig.de

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

      

Bekanntmachung

Hinweis vorab: Aufgrund einer fehlerhaften Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Parkhausquartier“ erfolgt diese nochmals.

Der vom Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig in der Sitzung am 13.01.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Parkhausquartier“ und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom

17.03.2026 bis 19.04.2026

Im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden:

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung dient und die vorgesehene Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich:
  • per Mail an: j.schaefer[at]schleswig.de
  • über: https://www.bob-sh.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten:

  • zur Niederschrift:

Stadt Schleswig

Fachbereich Bau

Sachgebiet Stadtplanung

Gallberg 4

24837 Schleswig

  • Schriftliche Stellungnahmen direkt an:

Stadt Schleswig

Fachbereich Bau

Sachgebiet Stadtplanung

Gallberg 4

24837 Schleswig

  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
  • Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 24837 Schleswig, im 1. Obergeschoss im Zimmer 414 während folgender Zeiten

Montag bis Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: von 14:30 bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

 

Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: j.schaefer[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-415

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt:

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Schleswig, 11.03.2026

STADT SCHLESWIG

DER BÜRGERMEISTER

2. Änderung des B-Plans 58 - Planzeichnung

2. Änderung des B-Plans 58 - Text zum Entwurf

2. Änderung des B-Plans 58 -  Begründung

2. Änderung des B-Plans 58 - Vertiefung des städtebaulichen Rahmenplans Schleswig Innenstadt 

2. Änderung des B-Plans 58 -  Übersichtsbegehung Schleswig ZOB

2. Änderung des B-Plans 58 -  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

2. Änderung des B-Plans 58 -  Nachtrag zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

2. Änderung des B-Plans 58 - Verkehrsuntersuchtung Parkhausquartier 

2. Änderung des B-Plans 58 - Orientierende Untersuchung Parkhausquartier

2. Änderung des B-Plans 58 - Baugrunduntersuchung

2. Änderung des B-Plans 58 - Gutachten Schadstoffuntersuchung

2. Änderung des B-Plans 58 - Bewertung des Wasserhaushalts

2. Änderung des B-Plans 58 -  Schallimmissionsprognose

2. Änderung des B-Plans 58 - Bestandsplan Grünstrukturen

Bekanntmachung

Hinweis vorab: Aufgrund einer fehlerhaften Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Parkhausquartier“ erfolgt diese nochmals.

Der vom Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig in der Sitzung am 13.01.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Parkhausquartier“ und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom

17.03.2026 bis 19.04.2026

Im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden:

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung dient und die vorgesehene Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich:
  • per Mail an: j.schaefer[at]schleswig.de
  • über: https://www.bob-sh.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten:

  • zur Niederschrift:

Stadt Schleswig

Fachbereich Bau

Sachgebiet Stadtplanung

Gallberg 4

24837 Schleswig

  • Schriftliche Stellungnahmen direkt an:

Stadt Schleswig

Fachbereich Bau

Sachgebiet Stadtplanung

Gallberg 4

24837 Schleswig

  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
  • Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 24837 Schleswig, im 1. Obergeschoss im Zimmer 414 während folgender Zeiten

Montag bis Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: von 14:30 bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: j.schaefer[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-415

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt:

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Schleswig, 11.03.2026

STADT SCHLESWIG

DER BÜRGERMEISTER

Folgende Anlagen stehen zur Verfügung (siehe auch Anlagen zur Begründung):