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Eine Einsichtnahme der öffentlichen Auslegung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr

oder per E-Mail: stadtplanung@schleswig.de

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

      

Bekanntmachung

Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet östlich des Mühlenbachs, nördlich der Bebauung an der Straße ‚Mühlenredder‘, westlich der St.-Jürgener-Straße und südlich der Bebauung an der Straße ‚Drei Kronen‘ aufzustellen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung nebst Anlagen liegen vom 24.04.2025 bis 26.05.2025 im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:30 bis 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: t.enders[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-416

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.schleswig.de (unter Bauen & Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne in Aufstellung) eingestellt. Zeitgleich besteht die Möglichkeit, den Entwurf unter: https://www.bob-sh.de einzusehen und dort eine Stellungnahme abzugeben. Weiterhin ist der Entwurf über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der Nachverdichtung dient und die vorgesehene Grundfläche unter 20.000 m² liegt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, in elektronischer Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Schleswig, 16.04.2025

STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER

Vorhabenbezogener Baubauungsplan Nr. 15 - Planzeichnung

Vorhabenbezogener Baubauungsplan Nr. 15 - Begründung

Vorhabenbezogener Baubauungsplan Nr. 15 - Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Baubauungsplan Nr. 15 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Vorhabenbezogener Baubauungsplan Nr. 15 - Schalltechnisches Gutachten

Vorhabenbezogener Baubauungsplan Nr. 15 - Wasserhaushaltsbilanz gemäß A-RW 1

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB

 

Bekanntmachung

Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105, betreffend ein Gebiet zwischen der Straße „Schleiufer“ und der Schlei, aufzustellen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 und die Begründung nebst Anlagen liegen vom 24.04.2025 bis 26.05.2025 im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:30 bis 18:00 Uhr
Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: t.enders[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-416

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.schleswig.de (unter Bauen & Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne in Aufstellung) eingestellt. Zeitgleich besteht die Möglichkeit, den Entwurf unter: https://www.bob-sh.de einzusehen und dort eine Stellungnahme abzugeben. Weiterhin ist der Entwurf über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil die Änderung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB nicht die Grundzüge der Planung berührt, da nur ein kleiner Teil des gesamten Geltungsbereiches von den Änderungen betroffen ist und die Änderungen auch für sich genommen als geringfügig angesehen werden können.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, in elektronischer Form oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Schleswig, 16.04.2025

STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER

B-Plan 105, 1. Änderung - Planzeichnung

B-Plan 105, 1. Änderung - Begründung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB