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Die Bewerber*innen konnten bis zum 28.07.2025 um 18:00 Uhr ihren Wahlvorschlag einreichen. Der Gemeindewahlausschuss beschloss in seiner Sitzung am 01.08.2025 über die Zulässigkeit und Ablehnung dieser Wahlvorschläge. Nachfolgend werden nur die zugelassenen Wahlvorschläge aufgeführt.

Da bei der Hauptwahl am 21.09.2025 kein*e Bewerber*in die absolute Mehrheit erreichte, entschied der Gemeindewahlausschuss am 23.09.2025, welche Kandidat*innen in die Stichwahl am 12.10.2025 gehen.