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Die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen konnten bis zum 20.03.2023 um 18:00 Uhr ihre Wahlvorschläge für unmittelbare Vertreter*innen und Listenvertreter*innen einreichen. Der Gemeindewahlausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24.03.2023 über die Zulässigkeit und Ablehnung dieser Wahlvorschläge. Nachfolgend werde nur die zugelassenen Wahlvorschläge aufgeführt.