Zu den im Zuge der Sanierung der Innenstadt aktuellen sowie anstehenden Maßnahmen finden Sie nachfolgend weitere Informationen.
Schleswigs Innenstadt wird sich in den nächsten Jahren erheblich verändern. Stadt, IHK, SMSL und IGL stellen dazu in einem Baustellen-Newsletter die aktuellen Entwicklungen in der Ladenstraße vor. Er wird in unregelmäßigen Abständen erscheinen.
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Während des Abrisses und der Bauphase stehen ca. 500 Dauer- und zeitlich befristete Parkplätze im alten Parkhaus nicht zur Verfügung. In der Innenstadt stehen jedoch auf diversen Flächen Parkmöglichkeiten für Kurz- und Dauerparkende zur Verfügung. Einen Überblick gibt folgender Flyer: Parkplatz frei!
So gibt es bspw. temporäre Parkmöglichkeiten in der Innenstadt sowie Park & Ride-Flächen auf dem Stadtfeld, Theaterparkplatz und Schleihallen-Parkplatz. Mobilitätsangebote wie Smile24 erleichtern den Weg in die Innenstadt ohne Auto. Für längeres Parken stehen Dauerstellplätze, z. B. im überdachten Parkhaus der GEWOBA Nord mit E-Ladesäulen, zur Verfügung
1. Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?
Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erneuerung und Weiterentwicklung ihrer Stadtgebiete. In den Förderprogrammen werden Finanzhilfen für Investitionen bereitgestellt, um Kommunen als Wohn-, Wirtschafts- und Lebensstandort zu stärken.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt in der Regel im Rahmen einer Drittelfinanzierung durch Bund, Land und Kommune. Kommunen können sich durch eine Antragstellung um diese Fördermittel bewerben und diese für geeignete städtebauliche Maßnahmen einsetzen.
2. Welches Ziel verfolgt das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, in welches die Stadt Schleswig im Jahr 2024 aufgenommen wurde?
Das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue Anforderungen anzupassen. Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung von Brachflächen, der Stärkung des Wohnungsbaus, der Aufwertung des öffentlichen Raums sowie der Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Aspekte. Infos zum Förderprogramm gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter folgendem Städtebauförderung - Wachstum und nachhaltige Erneuerung
3. Was ist ein Sanierungsgebiet?
Zur Vorbereitung geplanter städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen kann eine Kommune ein Gebiet als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) festlegen. Die Festlegung erfolgt im Vorfeld der eigentlichen Sanierung.
Voraussetzung hierfür ist, dass im betroffenen Bereich städtebauliche Missstände vorliegen, die durch Sanierungsmaßnahmen behoben werden sollen. Das Sanierungsgebiet wird dabei räumlich so abgegrenzt, dass sich die Sanierung sinnvoll und zweckmäßig durchführen lässt.
Mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes und dem Erlass einer Sanierungssatzung erhält die Kommune besondere rechtliche Instrumente zur Steuerung und Unterstützung der Sanierung, beispielsweise die Möglichkeit, Fördermittel gezielt einzusetzen. Aus diesem Grund wird die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Rahmen der Sanierungsvorbereitung sorgfältig geprüft.
4. Was soll mit der Innenstadtsanierung in Schleswig erreicht werden?
Mit der Innenstadtsanierung verfolgt die Stadt Schleswig mehrere zentrale Ziele:
Nachhaltige Belebung der Innenstadt:
Die Innenstadt soll attraktiver, lebendiger und vielseitiger nutzbar werden – für Alltag, Handel, Wohnen, Veranstaltungen und Aufenthalt.
Aufwertung öffentlicher Räume für alle:
Öffentliche Plätze, Straßen und Wege werden barrierefrei, sicher und hochwertig gestaltet. Leitsysteme für sehbehinderte Menschen, neue Sitzgelegenheiten, Spielangebote und Wasserelemente erhöhen die Aufenthaltsqualität und berücksichtigen dabei die Anforderungen von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen.
Anpassung an den Klimawandel:
Die Innenstadt wird besser auf Starkregen- und Hochwasserereignisse vorbereitet. Geplant sind u. a. Tiefbeete, Grünflächen, neue Bäume und Regenwasserrückhalteflächen.
Neubau Parkhaus und Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) - Stärkung der Erreichbarkeit und des ÖPNV:
Mit dem Neubau eines Parkhauses und eines modernen ZOB im Parkhausquartier wird die langfristige Erreichbarkeit der Innenstadt gesichert und der öffentliche Nahverkehr deutlich aufgewertet. Gleichzeitig entstehen ein Bürgerforum, welches als Hauptnutzungen die Stadtbücherei und die Bürgerservices der Stadt sowie ergänzende Nutzungen in einem Gebäude vereinen soll, ein neuer Quartiers-Platz und weiteren Neubauten, unter anderem an der ehemaligen Feuerwache und am Eckgrundstück zur Plessenstraße.
Städtebauliche Entwicklung wichtiger Schlüsselareale:
Neben dem Parkhausquartier werden auch die ehemaligen Hertie-Flächen neu entwickelt – es entsteht ein attraktiver öffentlicher Platz und gemeinsam mit einem privaten Investor Neubauten für Gewerbe und Wohnen, sodass der derzeit wenig einladende Eingangsbereich am Stadtweg neu belebt wird.
Neugestaltung zentraler Stadteingänge:
Neben den Eingangsbereichen am ZOB und am Stadtweg, wird auch der Eingangsbereich am Gallberg städtebaulich und gestalterisch deutlich aufgewertet.
Mehr Frequenz und Nutzungsmischung:
Umgestaltete Flächen sollen besser für Veranstaltungen nutzbar sein. Der neue Quartiers-Platz vor dem Bürgerforum bietet zusätzliche Flächen für Märkte, Feste und mehr.
Bessere Vernetzung im Stadtraum:
Die Wegeverbindungen zwischen Innenstadt und Königswiesen werden verbessert.
Effiziente Umsetzung durch Bündelung von Baumaßnahmen:
Parallel zur Oberflächengestaltung modernisieren die Stadtwerke die unterirdische Infrastruktur (Regen- und Schmutzwasser, Strom, Gas und Fernwärme), um Bauzeiten sinnvoll zu bündeln.
Kurz gesagt:
Die Innenstadtsanierung soll Schleswig zukunftsfest machen – sozial, klimatisch, funktional und städtebaulich – und die Innenstadt als lebendiges Herz der Stadt dauerhaft stärken.
5. Wie lange dauert die Innenstadtsanierung?
Die Innenstadtsanierung ist als langfristige Maßnahme angelegt. Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches soll eine Sanierungsmaßnahme grundsätzlich innerhalb von 15 Jahren abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme in das aktuelle Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Jahr 2024 ist vorgesehen, die Sanierung spätestens bis 2039 abzuschließen und anschließend die Sanierungssatzung aufzuheben.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Zentrale Bauabschnitte wie das Parkhausquartier mit dem neuen Bürgerforum und dem ZOB sowie der Neubau auf den ehemaligen Hertie-Flächen einschließlich der Umgestaltung der angrenzenden Plätze und Straßen sind für die Jahre 2026 bis Ende 2029 geplant. Weitere Straßen, Wege und Plätze in der Innenstadt werden im Anschluss erneuert und voraussichtlich bis etwa 2035 fertiggestellt.
Der genaue Ablauf kann sich im Verlauf der Maßnahme noch anpassen, da große Sanierungsprojekte von Förderzusagen, Bauabläufen und äußeren Rahmenbedingungen abhängig sind.
6. Was kostet das alles? Wie hoch ist die Förderung für die Stadt?
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Schleswig ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.
1. Welche Baumaßnahmen stehen aktuell an?
Ab Januar 2026 werden das Parkhaus und das ZOB-Gebäude abgebrochen. Bevor die Abbrucharbeiten beginnen, erfolgte zunächst die Beweissicherung im Umfeld.
Am 17. Januar 2026 wurde dieser wichtige Meilenstein für die Schleswiger Innenstadtsanierung mit einer Aufbruchparty im Parkhaus gefeiert. Alle Bürger*innen waren eingeladen, sich von einem Stück Innenstadtgeschichte zu verabschieden, bevor die Bauarbeiten nun begonnen haben.
Danach wird die Baustelle eingerichtet, Hausanschlüsse werden getrennt, Gebäude entkernt und Schadstoffe beseitigt. Anschließend erfolgt der eigentliche Abbruch der Gebäude, wobei die Arbeiten am ZOB-Gebäude etwas früher beginnen. Es ist folgender Zeitplan vorgesehen.1
Abbruch ZOB und ZOB-Gebäude:
- 1. Januar 2026:
der ZOB und das ZOB-Gebäude werden gesperrt
- bis ca. Mitte Februar 2026:
es folgen Entkernung und die alten Baustoffe werden systematisch getrennt, recycelt oder einer geeigneten Verwertung zugeführt.
- bis ca. Ende April 2026:
Abschluss der Abbrucharbeiten am ZOB und ZOB-Gebäude
Abbruch Parkhaus:
- 19. Januar 2026:
das Parkhaus wird für die Aufbruchparty und den Abbruch gesperrt
- bis ca. Mitte März 2026:
es folgen Entkernung und die alten Baustoffe werden systematisch getrennt, recycelt oder einer geeigneten Verwertung zugeführt.
- bis ca. Mitte Juni 2026:
Abschluss der Abbrucharbeiten am Parkhaus
2. Sind Lärmbelastungen oder Erschütterungen beim Abbruch zu erwarten?
Die Arbeiten werden möglichst erschütterungs- und emissionsarm durch kontrolliertes Abtragen der Gebäude durchgeführt. Die nach geltenden Richtlinien und Normen einzuhaltenden Grenzen für Erschütterungen sowie Lärm- und Staubemissionen sind die Maßgabe. Für die Erschütterungen kommen Extra-Messgeräte zum Einsatz.
3. Wird es zu Straßensperrungen kommen?
Trotz der anstehenden Abbruchmaßnahmen bleiben die umliegenden Straßen Königstraße, Plessenstraße, Schwarzer Weg und der Rote-Kreuz-Weg grundsätzlich wie gewohnt befahrbar.
Es kann jedoch zu temporären Sperrungen kommen, um vorbereitende Arbeiten durchzuführen, während der Abbrucharbeiten die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten und schweren Baufahrzeugen die Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um einen möglichst schnellen Abbruch zu gewährleisten.
Die Sperrungen erfolgen in der Regel kurzfristig. Über entsprechende Einschränkungen wird vorab über verschiedene Kanäle informiert.
So werden im Rahmen der Innenstadtsanierung am ZOB-Gelände Leitungen für Strom, Wasser und weitere Versorgungen neu geordnet. Dafür kommt es von Montag, 5. Januar 2026, bis voraussichtlich Freitag, 30. Januar 2026, zu Verkehrsbeeinträchtigungen in der Königstraße und der Plessenstraße.
Auf Höhe des ZOB-Geländes wird die Plessenstraße in Fahrtrichtung Bismarckstraße sowie der Gehweg dort teilweise gesperrt. Gearbeitet wird auf der östlichen Straßenseite. Damit die Bauarbeiten sicher durchgeführt werden können, wird dort Platz für Maschinen und Materialien benötigt.
Damit der Verkehr weiterhin fließen kann, wird an der Kreuzung Plessenstraße/Königstraße die Linksabbiege- und Geradeausspur aus Richtung Bismarckstraße vorübergehend für den Gegenverkehr genutzt. So bleiben alle Fahrtrichtungen, unter anderem in Richtung Gewerbegebiet St. Jürgen, weiterhin erreichbar.
Verkehrsteilnehmende werden gebeten, etwas mehr Zeit einzuplanen und den Baustellenbereich aufmerksam zu passieren.
4. Wie kann ich mit dem PKW die Innenstadt erreichen? Wo kann ich während der Bauzeit parken?
Für Besucherinnen und Besucher der Innenstadt, die mit dem PKW anreisen, stehen weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Informationen zu den Parkangeboten in der Innenstadt und im Innenstadtrandbereich sind im Faltblatt „Parkplatz frei“ zu finden. Auch innenstadtnah gelegene Parkplätze können bis zu zwei Stunden kostenfrei genutzt werden.
Die Innenstadt kann von den größeren, kostenfreien Parkplatzflächen wie dem Schleihallen-Parkplatz, dem Theaterparkplatz oder dem Stadtfeld bequem mit dem ÖPNV erreicht werden. Mehrere Buslinien verbinden diese Parkplätze im 15-Minuten-Takt mit der Innenstadt.
Für längeres Parken stehen außerdem Dauerstellplätze im überdachten Parkhaus der GEWOBA Nord (mit E-Ladesäulen) zur Verfügung.
Das neu geplante Parkleitsystem zeigt freie Stellplätze an und führt gezielt zu verfügbaren Parkflächen. Dies wird das Parken in der Innenstadt erleichtern und den Parksuchverkehr deutlich reduzieren.
Aus der Region erleichtern Mobilitätsangebote wie Smile24 den Weg in die Innenstadt ohne Auto.
5. Wie kann ich während der Baumaßnahmen die Innenstadt mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichen?
Die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem ÖPNV wird trotz der Baumaßnahmen weiterhin sichergestellt. Während des Abbruchs von Parkhaus und ZOB wird ein Interims-ZOB auf dem Stadtfeld eingerichtet, der mit dem ÖPNV bequem an die Innenstadt angebunden ist.
Der städtische Linienverkehr, der Überlandverkehr sowie der Schulverkehr bedienen weiterhin die innenstadtnahen Haltestellen Capitolplatz, Domschule und Poststraße. Zusätzlich wird in der Königstraße Richtung Bismarckstraße, vor der VR Bank Nord eG, eine neue Haltstelle für den Busverkehr eingerichtet. Details zu Linienführungen und Taktungen finden Sie hier.
Im Zuge weiterer Bauabschnitte kann es vorübergehend zu Änderungen im Bereich Capitolplatz / Plessenstraße sowie Moltkestraße / Poststraße kommen. Über entsprechende Anpassungen wird frühzeitig informiert.
6. Wie kann ich als mobilitätseingeschränkte Personen die Innenstadt erreichen?
Angaben zu Behindertenstellplätzen sind dem Faltblatt „Parkplatz frei“ zu entnehmen. Zudem werden im Bereich des Ärztehauses in der Plessenstraße Kurzhaltemöglichkeiten eingerichtet.
7. Wie kann ich mich über die Baumaßnahmen und die Erreichbarkeit der Innenstadt informieren?
Informationsangebote zu Straßensperrungen, Parkplatzangeboten können über folgende online-Informationsangebote abgerufen werden:
- Stadt Schleswig | Startseite
- Ladenstraße Schleswig | Das Portal vom Stadtmarketing
- Stadt Schleswig | Baustellennewsletter
Fragen und Anliegen rund um die Innenstadtsanierung und die Baumaßnahmen können über folgende E-Mailadresse an die Stadt gesendet werden:
[1] Die Einhaltung des Zeitplans ist abhängig von Witterungsbedingungen und weiteren äußeren Einflüssen, daher sind leichte Verschiebungen möglich.
1. Was entsteht nach dem Abbruch? Welche Verbesserungen in der Innenstadt kann ich im Bereich des Parkhausquartiers erwarten?
Das Parkhausquartier ist ein zentraler Baustein der Innenstadtsanierung und übernimmt eine Schlüsselrolle in der Weiterentwicklung der Innenstadt. Vorgesehen ist ein modernes, attraktives und sicheres Parkhaus mit über 500 Stellplätzen, das teilweise mit E-Ladesäulen ausgestattet wird. Das Gebäude erhält eine begrünte Fassade sowie eine Dachbegrünung.
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt soll zudem der südlich an die Fußgängerzone angrenzende Bereich des Parkhauses und des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) neugestaltet werden. Durch die veränderte Dimensionierung und Lage von Parkhaus und ZOB entsteht eine neue Platzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität (attraktiven Sitzmöglichkeiten und Begrünung) und vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise für den Wochenmarkt, Flohmärkte oder Open-Air-Veranstaltungen.
Vor dem Parkhaus ist ein neuer Baukörper vorgesehen, der auf den zukünftigen Ankunfts- und Eingangsplatz ausgerichtet ist und mit attraktiven Nutzungen zur Belebung des Stadtraums beiträgt. In diesem Neubau wird das Bürgerforum als neuer, sogenannter „Dritte Ort“ untergebracht; ein offener, niedrigschwelliger Treffpunkt, der soziale Begegnung, Austausch und Gemeinschaft im Alltag für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleswig ermöglichen soll.
Die neue städtebauliche Situation schafft einen freien Blick für ankommende Besucherinnen und Besucher von ZOB und Parkhaus auf den Capitolplatz und fungiert damit zugleich als Ankunfts- und Eingangsbereich der Innenstadt. Klare Sicht- und Wegebeziehungen leiten vom ZOB und Parkhaus direkt in die Ladenstraße und stärken damit die Verbindung zwischen Ankunftsort und Innenstadt.
2. Warum muss ich künftig Parkgebühren im neuen Parkhaus zahlen?
Der Neubau des Parkhauses ist mit hohen Investitions- und laufenden Betriebskosten verbunden. Die Parkgebühren dienen dazu, einen Teil der Kosten für Bau, Betrieb, Instandhaltung, Reinigung, Sicherheit und technische Ausstattung zu decken.
Zudem trägt eine angemessene Parkgebühr dazu bei, die vorhandenen Stellplätze fair zu verteilen und eine dauerhafte Belegung zu vermeiden. Kurzzeitparken für Besucherinnen und Besucher der Innenstadt bleibt weiterhin möglich. Die Höhe der Parkgebühren wird sich an vergleichbaren Parkangeboten orientieren und rechtzeitig bekannt gegeben.
3. Wird es noch die Marktstände auf dem Capitolplatz am Dienstag und Freitag geben?
Ein Ziel der Innenstadtsanierung ist es, den Wochenmarkt mit seiner wichtigen Belebungsfunktion für die Innenstadt im Stadtzentrum zu sichern.
Während des Abbruchs von Parkhaus und ZOB sowie der anschließenden Neubauten im Parkhausquartier werden die Wochenmärkte dienstags und freitags weiterhin auf dem Capitolplatz möglich sein. Erst mit der zukünftigen Umgestaltung des Capitolplatzes wird ein Umzug der Marktstände erforderlich.

















