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Die Stadt Schleswig sucht für die Kommunalwahl am 14.05.2023 noch dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wer in einem der Wahlvorstände mitwirken und somit ein Stück Demokratie hautnah miterleben möchte, muss am Wahltag wahlberechtigt sein, das heißt:

  1. mind. 16 Jahre alt
  2. am Wahltag mind. sechs Wochen in Schleswig eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  3. deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union

Vorkenntnisse zur Tätigkeit in einem Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Alle Mitglieder erhalten eine Wahlhelferschulung durch das Wahlamt. Insbesondere Erstwählerinnen und Erstwähler sind dazu aufgerufen, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren.

Da viele Wahlvorsteher*innen aus den vorangegangenen Wahlen zur Kommunalwahl nicht zur Verfügung stehen, sucht die Stadt Schleswig insbesondere nach Wahlhelfer*innen, die sich bereit erklären, die Leitung eines Wahlvorstandes zu übernehmen.

Aufgaben

Die Aufgaben des Wahlvorstands setzen sich wie folgt zusammen:

FunktionAufgaben
Wahlvorsteher*in und Stellvertretung
  • Leitung des Wahlvorstands in jeweils einer Schicht
  • Leitung der Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr
  • Durchsetzung der Wahlgrundsätze im Wahllokal
Schriftführer*in und Stellvertretung
  • Führung des Wählerverzeichnisses in jeweils einer Schicht
  • Identifizierung der (wahlberechtigten) Person
  • Auszählung der Stimmen
  • Ausfüllen der Schnellmeldungen und Niederschriften
Beisitzer*in
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Auszählung der Stimmen

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Die Wahlvorstände werden tagsüber in zwei Schichten eingeteilt. Ab 18:00 Uhr müssen zur Auszählung der Stimmen die Wahlvorstände vollständig anwesend sein.

Um kurzfristigen Ausfällen entgegenwirken zu können, werden des Weiteren Ersatzwahlhelfer*innen gesucht, die kurzfristig, auch ggf. am Wahltag, auf Abruf zur Verfügung stehen.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlvorsteher*innen und deren Stellvertretung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro, alle weiteren Funktionen in Höhe von 40,00 Euro. Das Wahlamt bemüht sich um eine Zuweisung zu einem Wahlraum, die unweit der Wohnung liegt. Hierzu können auch gerne Wünsche geäußert werden, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.

Sollte Interesse bestehen, freuen wir uns über die Anmeldungen, die persönlich, postalisch oder per E-Mail eingereicht werden können. Zur besseren Planung ist eine zeitnahe Anmeldung wünschenswert.

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Wahllokale

Folgende Wahllokale müssen personell besetzt werden:

Wahlkreis

Wahllokal

Anschrift

001

Jugendzentrum

Wiesenstraße 5

002

A. P. Møller Skolen

Fjordallee 1

003

St. Jürgen-Schule

Erlenweg 2

004

Klinkerhof

Moldeniter Weg 29

005

Feuerwache Altstadt

Kattenhunder Weg 151 a

006

Gallbergschule

Gallberg 47

007

Wilhelminenschule

Lutherstraße 11

008

Kindertagestätte Stadtfeld

Schubystraße 20

009

Hiort Lorenzen Skolen

Königsberger Straße 3

010

Schule Nord

Schützenredder 16

011

Bruno-Lorenzen-Schule

Spielkoppel 6

012

Berufsbildungszentrum

Flensburger Straße 19 b

013

Bugenhagenschule

Friedrichstraße 103

014

Feuerwache Friedrichsberg

Karpfenteich 8

015

Dannewerkschule (Mensa)

Erikstraße 50

016

Dannewerkschule (Mensa)

Erikstraße 50

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