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Der/Die politische Verantwortliche (Bürgermeister*in) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren und verantworten. Die Aufgaben gliedern sich in administrativ-organisatorische und operativ-taktische Aufgaben. Der administrativ-organisatorische Aufgabenschwerpunkt wird durch den Verwaltungsstab der Stadt Schleswig bearbeitet, für die operativ-taktischen Aufgaben tritt die Regionale Führungsstelle zusammen.

Der Verwaltungsstab umfasst:

  1. Die Stabsleitung
  2. Koordinierungsgruppe Verwaltungsstab
    1. Innerer Dienst
    2. Lage und Dokumentation
  3. Bevölkerungsinformation und Medienarbeit
  4. Ständige Mitglieder (z. B. Sicherheit und Ordnung, Umwelt, Soziales)
  5. Ereignisspezifische Mitglieder (z. B: Behörden, fachkundige Dritte)

Was macht der Verwaltungsstab?

Der Verwaltungsstab ist eine besondere Organisationsform der Stadt Schleswig. Er ist keine ständige Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet. Er ist Teil des Krisenmanagements im Bevölkerungsschutz und plant sowie leitet die Abläufe im gesamten Stadtgebiet insbesondere zum Schutz der Bevölkerung.

Aufgabe und Zweck des Verwaltungsstabes ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines Ereignisses, umfassende verwaltungstypische Entscheidungen schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte zu treffen. Dazu wird die Ereignislage bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Schutz der Bevölkerung (Leib und Leben) aber auch für die öffentliche Infrastruktur (z. B. Straßen, Wege, Stromversorgung) haben dabei höchste Priorität.

 

Als Hilfestellung werden zum Beispiel Sandsäcke zu Hochwasserlagen an bekanntzugebenden Standorten bereitgestellt oder bei einer Evakuierung eines Gebietes Notunterkünfte oder sogar Notfallinformationspunkte errichtet. Bei besonderen Ereignissen kann ein Bürgertelefon oder auch Helfendentelefon eingerichtet werden.