Ehemaliges Hertie-Gelände: Attraktiver Wohnkomplex mit Einzelhandelsgeschäften und Außengastronomie nimmt Gestalt an
Die Gestaltung und Aufwertung des westlichen Eingangsbereichs der Fußgängerzone ist ein zentrales Ziel der Innenstadtsanierung. Damit sollen die Einzelhandelsfunktion gesichert und verbessert sowie zugleich die Voraussetzungen für eine lebendige Innenstadt geschaffen werden. Neben der Umgestaltung der Erschließungsanlagen in der Innenstadt sowie dem Bau von Bürgerforum und Parkhaus stellt die Entwicklung der ehemaligen Hertie-Grundstücke Stadtweg 66 bis 68 sowie Teilflächen des Grundstücks Stadtweg 70 durch eine hochwertige private Neubebauung mit attraktiven Nutzungen einen wesentlichen Baustein der Innenstadtsanierung dar.
Auf Grundlage des Beschlusses vom 28.06.2022 (VO/2022/089) hat der Bau- und Umweltausschuss mit der Bietergemeinschaft Peters + Latz Grundvermögen GmbH (nach Umfirmierung nun Peters + Gruf Grundvermögen GmbH) und Highstreet Development GmbH eine Anhandgabevereinbarung zur Vermarktung des Grundstücks Stadtweg 66 bis 70 geschlossen.
Bereits in der ersten Phase der Anhandgabe zeigte sich, dass die Umsetzung des baulichen Nutzungskonzepts der Anhandnehmer nicht im Rahmen einer Bebauung nach § 34 BauGB möglich ist und ein Bauleitplanverfahren erforderlich wird. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Stadtweg 66 bis 70“ (Gebiet zwischen der Michaelisallee und dem Stadtweg sowie zwischen der Moltkestraße und dem Grundstück Stadtweg 64) wurde am 24.04.2023 (VO/2023/65) durch den Bau- und Umweltausschuss gefasst.
Die Abläufe der Anhandgabe wurden im Juli 2023 durch eine Ergänzungsvereinbarung angepasst. Diese berücksichtigte insbesondere die Einleitung des Bauleitplanverfahrens, die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs, die Präzisierung des Nutzungs- und Finanzierungskonzepts sowie die notwendigen Vertragsverhandlungen. Diese zweite Phase war jedoch von einer angespannten und unsicheren Marktlage im Immobilien- und Baubereich geprägt, was insbesondere die Erarbeitung eines tragfähigen Nutzungs- und Finanzierungskonzepts erschwerte. Infolge dessen kam es zu zeitlichen Verzögerungen, sodass die weitere Planung zunächst zurückgestellt werden musste. Vor diesem Hintergrund schlossen die Vertragsparteien im Dezember 2024 eine zweite Ergänzungsvereinbarung, um die Anhandgabe fortzuführen und die Umsetzungsfrist zu verlängern. Der Beschluss zur Verlängerung der Anhandgabe wurde am 27.11.2024 (VO/2024/161) durch den Bau- und Umweltausschuss gefasst.
Im Zuge der aktuellen Planungen haben die Anhandnehmer das Nutzungskonzept nochmals überprüft und angepasst, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen. Das Ergebnis sieht die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudeneubaus mit gewerblichen Nutzungen vor. Mittels gewerblicher Erdgeschossnutzungen entlang des Stadtwegs und des im Rahmen der Umgestaltung der Erschließungsanlagen geplanten öffentlichen Stadtplatzes wird eine städtebauliche Integration sichergestellt, die eine funktionale und räumliche Anbindung an die bestehenden gewerblichen Strukturen der Fußgängerzone und ihres Umfelds ermöglicht. Damit entspricht das Konzept den Sanierungszielen, die hier eine frequenzbringende gewerbliche Nutzung vorsehen. Für die weitere Nutzung des Gebäudekomplexes liegt der Fokus auf der Schaffung von altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für ältere Bevölkerungsgruppen. Die Schaffung altersgerechter Wohnangebote entspricht den Erkenntnissen des Wohnraumversorgungskonzepts der Stadt Schleswig aus dem Jahr 2021, in dem ein zunehmender Bedarf an barrierefreiem, seniorengerechtem Wohnraum festgestellt wurde. Der demografische Wandel sowie ein wachsender Zuzug älterer Haushalte aus dem Umland verstärken die Notwendigkeit, entsprechende Angebote in zentraler Lage mit Anbindung an soziale, medizinische und versorgende Infrastruktur zu entwickeln.
Vorgesehen ist ein Gebäudekomplex in vier bis fünfgeschossiger Geschosswohnungsbauweise entlang des Stadtwegs und des zukünftigen öffentlichen Stadtplatzes Ecke Moltkestraße / Stadtweg sowie eine Reihenhausbebauung im rückwärtigen Bereich zur Michaelisallee. Der Zugang zur geplanten Tiefgarage erfolgt über die Moltkestraße.
Insgesamt entstehen damit max. 5 Gewerbeeinheiten auf ca. 1.000 m² sowie 82 Wohnungen (1 bis 4 Zimmer und Wohnungsgrößen zwischen 40 und 110 m²). Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 10.000 m² wobei ca. 1.200 m² auf die Tiefgarage entfallen.
Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst. Aktuell läuft die öffentliche Auslegung und Beteiligung zu dem Verfahren. Ein Abschluss des Anhandgabeverfahrens ist im 1. Halbjahr 2026 vorgesehen.