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Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung am 27.04.2015 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt“ beschlossen. Dies ist die Voraussetzung für umfangreiche öffentliche und private Maßnahmen zur Aufwertung der Schleswiger Innenstadt.

Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" der Stadt Schleswig

Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" der Stadt Schleswig - 1. Änderung

Sanierungsgebiet Innenstadt - Geltungsbereich

Aktuelle Meldungen zur Innenstadtsanierung

Visualisierung des Bürgerforums, Gebäude mit Menschen und Bäumen auf dem Vorplatz

RV beschließt planungsrechtliche Grundlage für Bürgerforum, Parkhaus und ZOB

Die RV der Stadt hat am 04.05. den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 58 gefasst. Damit wird ein zentraler planungsrechtlicher Schritt für die weitere Entwicklung des Innenstadtbereichs rund um das Bürgerforum abgeschlossen.

Mitglieder des Schleswig Fonds halten stehen in der Innenstadt mit einem Plakat "Schleswig Fonds"

Schleswig Fonds: Ideen für die Innenstadt

Anträge mit Ideen zur Verschönerung der Innenstadt können bis zum 21. Mai eingereicht werden. Am 18. Juni kommt der Zukunftsbeirat Innenstadt zur Sitzung zusammen und entscheidet über die Projektanträge, die aus dem Schleswig Fonds finanziert werden.

Bei den Planungen zum Sanierungsgebiet sowie der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen wird die Stadt von der BIG Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger begleitet.

Das Projekt "Innenstadtsanierung" wird mit Mitteln aus dem Programm "Stadtumbau West" vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein gefördert.