Ihr Grundstück braucht eine Zufahrt? Die Zufahrt zu Ihrer Garage soll verbreitert werden?
Was vielen Grundstückseigentümer*innen nicht bewusst ist:
Für die Gestaltung, Lage, Anzahl und Beschaffenheit von Zufahrten sind rechtliche Regularien und technische Bestimmungen zu beachten..
- Jede*r Straßenanlieger*in hat das Recht auf eine Zufahrt zur Straße.
- Die Stadt Schleswig gestattet nur eine Zufahrt pro Grundstück.
- Eine Zufahrt darf für PKW maximal 3 Meter breit sein.
- Zufahrten werden fachkundig und nach Anweisung der Stadt gebaut.
- Für das Bauen oder Verändern einer Zufahrt in Schleswig müssen Grundstückseigentümer*innen immer eine Genehmigung beim Tiefbauamt der Stadt Schleswig einholen.
Die Zufahrt verbindet Ihr privates Grundstück mit der öffentlichen Straße. Daraus ergibt sich:
- Als Eigentümer*innen der anliegenden Straße muss die Stadt dem Bau oder Umbau einer Zufahrt zustimmen. Sie überprüft die Lage und gibt Breite und Baumaterial vor.
- Als Bauherr*in der Zufahrt müssen Sie für den Bau eine Genehmigung beim Tiefbauamt der Stadt Schleswig einholen. Außerdem tragen Sie als Antragsteller*in die Kosten für den Bau.
Zwar liegt eine Zufahrt im berechtigten Interesse eines jeden, der ein Grundstück besitzt. Aber auch die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass die Zufahrt den Verkehr nicht beeinträchtigt und den Platz vor dem Grundstück hinsichtlich der Sicherstellung zum Erhalt des öffentlichen Parkraumes nicht signifikant einschränkt.
Von der Genehmigung bis zur Abnahme der Grundstückszufahrt sind folgende Schritte notwendig:
- Sie stellen einen Antrag beim Tiefbauamt. Sie erklären Nutzung und Lage der Zufahrt und geben Ihr Einverständnis, die Kosten für Bau oder Umbau, für eventuelle Instandsetzung und späteren Rückbau zu übernehmen. Bitte Lageplanskizze anfügen.
- Die Stadt prüft den Antrag und stellt fest, ob die Zufahrt mit den Interessen der Allgemeinheit und den technischen Regelungen vereinbar ist.
- Bei Beantragung einer ersten Zufahrt, wird dieser in der Regel zugestimmt und ein Gestattungsvertrag geschlossen.
- Sobald die Zustimmung vorliegt beauftragen Sie eine zertifizierte Fachfirma. Wichtig: Die Straßenbauabteilung des Tiefbauamtes der Stadt Schleswig schreibt vor, wie die Zufahrt zu befestigen ist.
- Von der Fachfirma ist eine Aufgrabegenehmigung beim Tiefbauamt einzuholen.
- Nach der Fertigstellung muss eine Abnahme beantragt werden. Mängel, die das Tiefbauamt beanstandet, müssen Sie auf Ihre Kosten beheben.
Ja, im Rahmen der Prüfung werden Ihre Interessen mit den der Allgemeinheit abgewogen. Zum öffentlichen Interesse zählen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, etwaige kommunalrechtliche Satzungen sowie naturschutzrechtliche Belange. Bei Beeinträchtigung dieser kann die Prüfung zu Ihren Lasten ausfallen.
Nein, in der Regel nicht. Eine Genehmigung für eine zweite Zufahrt wird nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt, wenn eine zweite Zufahrt zur Nutzung des Grundstücks erforderlich ist (zum Beispiel bei einer Tankstelle). Die Herstellung einer zweiten Zufahrt stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar und ist nicht unter dem Anliegergebrauch subsumiert.
Die Art der Befestigung gibt die Stadt Schleswig vor. Sie bestimmt Art und Maße des Bodenbelags. Auch für Bau, Baustoffe und Ausführung der Pflasterdecke sind technische Regeln zu beachten. Ein Abweichen wird nicht genehmigt.
Die Stein- und Ausführungsvorschriften müssen durch den/die Grundstückseigentümer*in oder die von ihnen beauftragte Fachfirma beim Tiefbauamt abgefragt werden. Der Einsatz einer anderen Firma ist dann unzulässig. Die technische Aufsicht bleibt beim Tiefbauamt der Stadt Schleswig.