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Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.

Einsicht in die Gebäudeakten ist nur nach Terminvereinbarung (telefonisch bzw. per E-Mail) möglich: 

  • montags von 09:00 bis 12:00 Uhr
  • donnerstags von 09:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung festgestellt wird durch

  • die Vorlage des Personalausweises des Eigentümers/der Eigentümerin, wenn das Grundstückseigentum seit mehr als drei Monaten besteht,
  • einen schriftlichen Eigentumsnachweis (nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
    • eines Grundbuchauszuges,
    • eines Kaufvertrages,
    • eines Erbscheines oder
    • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich (formlose Vollmacht, Maklervertrag).

Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus Bauakten (Link Formular)
Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht (Link Formular)

Ein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein geschlossener Bauakten besteht nicht.

Gebühren ab dem 1. September 2026:

Gebühren gemäß „Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Verwaltungsgebühren“, in der Fassung vom 07.07.2026 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 11/2026 vom 13.07.2026)

Tarif-Nr.Bezeichnung der Verwaltungsleistung

Gebühr

B) III.9Heraussuchen von Bauakten aus dem Bauaktenarchiv, Aufbereitung der Akte zur Akteneinsicht, Rückgabe ins Bauaktenarchiv und Erstellen Kostenbescheid; die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand erhoben, 
je angefangene halbe Stunde



30,50 €

B) III.1Kopien/Scans DIN A 4  

2,50 €

B) III.1Kopien/Scans DIN A 3

3,00 €

B) III.1 Kopien/Scans DIN A 2

6,00 €

B) III.1Kopien/Scans DIN A 1

9,00 €

B) III.1Kopien/Scans DIN A 0

12,00 €