Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig ist nur für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig zuständig.
Öffnungszeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
bzw. nach Absprache
Gebühren:
Die Einsichtnahme durch Grundstückseigentümer*in bzw. Bevollmächtigten (Vorlage schriftliches Einverständnis erforderlich) in die Gebäudeakten (Archiv) sowie das Kopieren/Scannen von Unterlagen ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für das Heraussuchen der Gebäudeakten muss auch dann beglichen werden, wenn das Kopieren/Scannen entfällt.
Gebühren gemäß Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom
27. Juni 2006 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2006 vom 30. Juni 2006) in der zur Zeit gültigen
Fassung (2. Nachtragssatzung vom 18. Dezember 2013 - Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 16/2013
vom 31. Dezember 2013)
Tätigkeit pro Liegenschaft | Tarifstelle | Betrag | |
Heraussuchen der Bauakte aus dem Archiv | A) 3.2 | 13,50 € | |
Kopieren/Scannen von Unterlagen DIN A 4 | A) 3.1 | 0,50 € | |
Kopieren/Scannen von Unterlagen DIN A 3 DIN A 2 DIN A 1 | B) III.1 | 3,00 € 3,50 € 4,00 € |
Aus der Gebäudeakte darf kopiert/eingescannt werden:
- Grundrisse, Schnitt, Ansichten
- Baubeschreibung/en
- Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche
- Statik
- Baugenehmigung/en
Einsicht in die Gebäudeakten und Anfertigen von Kopien (auch Scannen) nur nach
telefonischer Terminvereinbarung bzw. per E-Mail während der Sprechzeiten:
Montags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
Ein Ausleihen der Akten ist nicht möglich.
Dies betrifft nur Grundstücke in der Stadt Schleswig.
Bei Grundstücken im Kreis Schleswig-Flensburg (außer des Stadtgebietes Schleswig) wenden
Sie sich bitte an die
Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg,
Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig.