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Der/Die politische Verantwortliche (Bürgermeister*in) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren und verantworten. Die Aufgaben gliedern sich in administrativ-organisatorische und operativ-taktische Aufgaben. Der operativ-taktischen Aufgabenschwerpunkt wird durch die Regionale Führungsstelle der Stadt Schleswig bearbeitet, für die administrativ-organisatorischen Aufgaben tritt der Verwaltungsstab zusammen.

Die Regionale Führungsstelle umfasst:

  1. Leitung
  2. Koordinierungsgruppe Regionale Führungsstelle
    1. Innerer Dienst
    2. Lage und Dokumentation
  3. Koordinierungsgruppe Sprechfunk
  4. Ständige Mitglieder (z. B. Sicherheit und Ordnung, Umwelt, Soziales)
  5. Ereignisspezifische Mitglieder (z. B: Behörden, fachkundige Dritte)

Was macht die Regionale Führungsstelle?

Der Regionale Führungsstelle ist eine besondere Organisationsform der Stadt Schleswig. Sie ist keine ständige Einrichtung und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet. Sie ist Teil des Krisenmanagements im Bevölkerungsschutz. Zum Schutz der Bevölkerung werden für das gesamten Stadtgebiet die Abläufe geplant und geleitet sowie die Aufträge des Verwaltungsstabes ausgeführt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Stabsarbeit ist die Koordination der logistischen Abläufe. Dabei wird sichergestellt, dass Material, Fahrzeuge und sonstige Ressourcen bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Der Führungsstab informiert die Einsatzleitung fortlaufend über den Stand der Versorgungsressourcen, sodass Engpässe frühzeitig erkannt, vermieden und der Einsatz effizient koordiniert werden kann.

Die Aufgaben umfassen die Verhinderung, Eindämmung und Beseitigung von Schadensereignissen, wie zum Beispiel durch die Bereitstellung von Sandsäcke zu Hochwasserlagen an bekanntzugebenden Standorten oder die Durchführung einer Evakuierung eines Gebietes.