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Die Stadt Schleswig sucht für die Landtagswahl am 18.04.2027 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wer in einem der Wahlvorstände mitwirken und somit ein Stück Demokratie hautnah miterleben möchte, muss am Wahltag wahlberechtigt sein, das heißt:

  1. mind. 16 Jahre alt
  2. am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
  3. deutsche Staatsangehörigkeit
  4. kein Ausschluss vom Wahlrecht

Vorkenntnisse zur Tätigkeit in einem Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Alle Mitglieder erhalten eine Wahlhelfendenschulung durch das Wahlamt. Insbesondere Erstwähler*innen sind dazu aufgerufen, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren.

Aufgaben

Die Aufgaben des Wahlvorstands setzen sich wie folgt zusammen:

FunktionAufgaben
Wahlvorsteher*in und Stellvertretung
  • Leitung des Wahlvorstands in jeweils einer Schicht
  • Leitung der Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr
  • Durchsetzung der Wahlgrundsätze im Wahllokal
  • Freitag vor der Wahl: Entgegennahme der Wahlunterlagen durch Boten (zu Hause)
  • Sonntag (Wahltag): nach der Auszählung die Wahlunterlagen (Niederschrift mit Anlagen, sowie Unterlagenmappe) in das Rathaus bringen
Schriftführer*in und Stellvertretung
  • Führung des Wählerverzeichnisses in jeweils einer Schicht
  • Identifizierung der (wahlberechtigten) Person
  • Auszählung der Stimmen
  • Ausfüllen der Schnellmeldung und Niederschrift
Beisitzer*in
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Auszählung der Stimmen

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Die Wahlvorstände werden tagsüber in zwei Schichten eingeteilt. Ab 18:00 Uhr müssen zur Auszählung der Stimmen die Wahlvorstände vollständig anwesend sein.

Um kurzfristigen Ausfällen entgegenwirken zu können, werden des Weiteren Ersatzwahlhelfer*innen gesucht, die kurzfristig, auch ggf. am Wahltag, auf Abruf zur Verfügung stehen.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer*innen ein Erfrischungsgeld.

FunktionErfrischungsgeld
Wahlvorsteher*in70,00 Euro
stellvertretende*r Wahlvorsteher*in
Schriftführer*in
60,00 Euro
stellvertretende*r Schriftführer*in
Beisitzer*in
40,00 Euro

Das Wahlamt bemüht sich um eine Zuweisung zu einem Wahlraum, die unweit der Wohnung liegt. Hierzu können auch gerne Wünsche geäußert werden, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.

Sollte Interesse bestehen, freuen wir uns über die Anmeldungen, die persönlich, postalisch oder per E-Mail eingereicht werden können. Zur besseren Planung ist eine zeitnahe Anmeldung wünschenswert.

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Wahllokale

Folgende Wahllokale müssen personell besetzt werden:

WahlkreisWahllokalAnschrift
001JugendzentrumWiesenstraße 5
002A. P. Møller SkolenFjordallee 1
003St. Jürgen-SchuleErlenweg 2
004KlinkerhofMoldeniter Weg 29
005Feuerwache AltstadtKattenhunder Weg 151 a
006GallbergschuleGallberg 47
007WilhelminenschuleLutherstraße 11
008Kindertagestätte StadtfeldSchubystraße 20
009Hiort Lorenzen SkolenKönigsberger Straße 3
010Schule NordSchützenredder 16
011Bruno-Lorenzen-SchuleSpielkoppel 6
012BerufsbildungszentrumFlensburger Straße 19 b
013BugenhagenschuleFriedrichstraße 103
014Feuerwache FriedrichsbergKarpfenteich 8
015Dannewerkschule (Mensa)Erikstraße 50
016Dannewerkschule (Mensa)Erikstraße 50
BW 1 - 3RathausRathausmarkt 1

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