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Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" - Gesamtmaßnahme "St. Jürgen"

Neue Chancen für die Stadtentwicklung in Schleswig St. Jürgen durch Mittel der Städtebauförderung

Die Stadt Schleswig wurde mit dem Gebiet „St. Jürgen“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes aufgenommen. Mit der Aufnahme besteht die Chance, die Entwicklung des Stadtteils mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen zu unterstützen.

Damit diese Fördermittel in Anspruch genommen werden können, werden derzeit sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet. Im integrierten Entwicklungskonzept werden Ziele und Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten 10 bis 15 Jahre notwendig sind, um St. Jürgen gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln.

Der Auftrag zur Durchführung der vorbreitenden Untersuchungen und der Erstellung des integrierten Entwicklungskonzepts wurde an die BIG Städtebau GmbH vergeben. In einem ersten Schritt wurde bereits eine Bestandsaufnahme innerhalb des Untersuchungsgebiets „St. Jürgen“ durchgeführt. Dazu haben Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur durch Vor-Ort-Begehungen erfasst.

Informieren und beteiligen Sie sich digital und jederzeit!

Damit die Bevölkerung fortlaufend im Prozess informiert und beteiligt ist, wurde eine digitale Plattform mit allen wichtigen Informationen rund um die Städtebauförderung und die vorbereitenden Untersuchungen erstellt. Seit Oktober 2020 wird hierzu bereits digital beteiligt und informiert. Um noch mehr Informationen für die umfassende Bestandsanalyse und Bewertung zu erhalten und Sie über den Fortschritt im Gebiet zu informieren, haben Sie weiterhin auf der Seite

https://aufgehtsstjuergen.de/

die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen in den Prozess einzubringen.

Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "St. Jürgen“ vom 06.03.2023

Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "St. Jürgen"

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich gern an:

Stadt Schleswig, Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung
Herrn Tim Enders (Tel.: 04621 814-416)

Sanierungsrechtliche Genehmigung

Sanierungsrechtliche Genehmigung

Um zu prüfen, ob ein privates Vorhaben den Zielen der gebietsbezogenen Sanierung entgegen steht oder nicht, müssen in Bezug auf bestimmte Vorgänge sanierungsrechtliche Genehmigungen gem. § 144 BauGB entweder von Eigentümer*innen oder Vertretungsberechtigten (z. B. Notariaten) eingeholt werden.

Alle genehmigungspflichtigen Vorhaben (sanierungsrechtliche Genehmigung) sind im Baugesetzbuch unter §§ 144, 145 BauGB normiert. Laufende Instandhaltungsmaßnahmen sind davon nicht betroffen.

Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen, für die eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, muss kein gesonderter Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gestellt werden, da diese im Rahmen des regulären Bauantrags abgeprüft wird.

Formular sanierungsrechtliche Genehmigung