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Das Wappen der Stadt Schleswig

Die Hauptsatzung der Stadt Schleswig legt in §1 Abs. 1 fest: "In Blau über blauen und silbernen Wellen auf torloser, mit einem Rautenfries gezierter goldener Zinnenmauer ein goldener Zinnenturm mit vierpaßförmiger Öffnung unter zwei hohen oben abgerundeten Fenstern, den eine zugewendete goldene Mondsichel und ein sechsstrahliger goldener Stern begleiten."

Die Form des Wappens wurde am 7. Juni 1935 durch den Oberpräsidenten der Provinz Schleswig- Holstein genehmigt.

Das heutige Wappen richtet sich streng nach dem ersten nachweisbaren Siegelbild der Stadt, welches spätestens seit dem Jahr 1299 bestimmt nachweisbar ist.

Das Siegel

ist in der Hauptsatzung der Stadt Schleswig beschrieben: "Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen mit der Umschrift STADT SCHLESWIG". Allerdings kritisieren Heraldiker, dass von einem Wappen im Siegel gesprochen werde. Dem Siegel fehle der Schild - eine Voraussetzung, um von einem Wappen zu sprechen. Das Siegel hatte verschiedene Formen, so zeigte die Mauer mal eine Toröffnung, dann wieder nicht. Mal war die Mauer nur über die halbe Breite, später füllte die Mauer die gesamte Breite des Siegels. Im Grundmuster blieben alle Siegel bis heute gleich, nur nahm im Laufe der Zeit die Burgmauer mit dem Turm eine Zentralposition ein, während der Schild verschwand.

Die Symbolik des Wappens

Das Gebäude bezieht sich auf die Residenz oder Burg auf der Möweninsel bis 1268, das Wasser auf die Schlei. Die Bedeutung des Halbmondes und des Sternes sind jedoch nicht eindeutig belegbar. Die Himmelskörper erscheinen schon auf den ältesten Siegeln der "Knudsgilde" der Stadt Schleswig ausgangs des 12. Jahrhunderts. Eine oft vertretene Ansicht besagt, dass sich die Darstellung der Gestirne auf die Schifffahrt bezieht.

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Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung. Die Verwendung des Publikationssymbols (Logo) ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Bei der Verwendung von Wappen und Logo ist darauf zu achten, dass die Darstellung heraldisch und künstlerisch einwandfrei erfolgt, Stadtwappen und Logo nicht verändert werden und der Ruf der Stadt Schleswig durch die Verwendung keinen Schaden erhält.

Die Flagge der Stadt Schleswig

Die Hauptsatzung der Stadt Schleswig legt in §1 Absatz 2 fest: "Die Stadtflagge ist blau-gelb".

Über eine offiziell verliehene Flagge ist -soweit feststellbar- weder aus den Unterlagen des Gemeinschaftsarchives des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Schleswig, noch des Landesarchives etwas zu entnehmen. 1935 sind die Farben "blau" und "gelb" für die Flagge gewählt worden. Bis dahin waren die Stadtfarben über die Jahrhunderte "blau-rot".

Die Farbzusammenstellung "blau" und "gelb" war und ist das Kolorit des Herzogtums bzw. des Landesteils Schleswig.