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Für den Abschluss des Luftfahrzeugmusterlehrgangs können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (auch in Vertretung) ein On-the-Job-Training (OJT) erstmalig oder erneut beantragen, ein bereits genehmigtes OJT ändern oder einen Assessmenttermin anmelden.

Das On-the-Job-Training (OJT) repräsentiert neben dem theoretischen- und praktischen Musterlehrgang einen weiteren Schritt zum Erhalt der ersten Luftfahrzeugmusterberechtigung einer Kategorie.

Während Trainees im theoretischen und praktischen Teil des Musterlehrgangs grundlegende Kenntnisse des Luftfahrzeugmusters vermittelt werden, sollen diese Kenntnisse im Rahmen des OJT in einer realen Instandhaltungsumgebung umgesetzt und vertieft werden.

Trainees werden hierbei durch sogenannte Supervisorinnen und Supervisoren praktisch angeleitet und unterstützt, um entsprechende Erfahrung als angehendes freigabeberechtigtes Personal zu sammeln.

Für die Erstmustererteilung benötigen Trainees einen erfolgreich abgeschlossenen Luftfahrzeugmusterlehrgang. Zusätzlich müssen sie ein abgeschlossenes On-the-Job-Training (OJT) in einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb nachweisen.

Wenn Sie in Ihrer Ausbildungsstätte nicht die Möglichkeit haben, ein genehmigtes OJT zu ermöglichen, können Sie ein OJT im Einzelfall beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Folgende Möglichkeiten haben Sie:

  • Sie beantragen ein OJT im Einzelfall erstmalig.
  • Sie beantragen einen Folgeantrag für ein OJT.
  • Sie beantragen eine Änderung für ein bereits genehmigtes OJT.
  • Sie melden einen Assessmenttermin an.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine OJT-Genehmigung für mehrere Trainees gleichzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass dem LBA eine Genehmigung vorgelegt werden muss, bevor das OJT beginnt.

Erstmaliger Antrag:

Für die erstmalige Beantragung eines OJT müssen Sie angeben:

  • Daten zu den Trainees,
  • Daten zum Ausbildungsbetrieb,
  • Details zum geplanten OJT,
  • Daten über geplante Supervisoren und Assessoren.

Folgeantrag:

Ein Folgeantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines neuen OJT, basierend auf einem bereits genehmigten OJT.

Im Falle einer Folgebeantragung müssen Sie angeben, in welchen Punkten sich das neue OJT vom vorher durchgeführten unterscheidet. Sind die Unterschiede zu groß, kann eine vollständige Neubeantragung notwendig sein.

Änderungsantrag:

Im Falle eines Änderungsantrags müssen Sie angeben, was sich gegenüber dem ursprünglich genehmigten OJT verändert hat.

Assessmenttermin melden:

Wenn Sie einen Assessmenttermin melden möchten, müssen Sie den entsprechenden Ort und die Zeit angeben.

Kurztext

  • Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT) Genehmigung
  • On-the-Job-Training (OJT) kann im Einzelfall beantragt werden
  • OJT muss vor Beginn dem Luftfahrt-Bundesamt zur Genehmigung vorgelegt werden
  • es gibt folgende Möglichkeiten:
    • ein bereits genehmigtes OJT ändern,
    • die Meldung des Assessment-Termins vornehmen,
    • einen Folgeantrag (Genehmigung eines OJT auf Basis eines bereits genehmigten OJT) stellen.
  • Beantragung kann von Personen oder Organisationen für mehrere Trainees gleichzeitig (in Vertretung) erfolgen
  • die Beantragung eines On-the-Job-Trainings (OJT) im Einzelfall ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet T22

 

Um ein On-the-Job-Training (OJT) zu beantragen, ein bestehendes OJT zu ändern oder einen Assessmenttermin zu melden, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person.
  • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Die Voraussetzungen für die Beantragung treffen auf alle Trainees des OJT zu.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung des OJT muss vor dem Beginn des OJT erfolgen.

Im Gegensatz zur praktischen Musterausbildung ist es erlaubt, bereits bis zu 50 Prozent der Ausbildung am Arbeitsplatz vor Antritt der Theorie zu absolvieren.

Belegte Musterkurse dürfen nicht länger als 3 Jahre her sein (ab 1. Schulungstag).

 

Nachweise der pädagogischen Kenntnisse der Assessorinnen oder Assessoren

Personalausweis oder Reisepass für jeden Trainee

Bei Vertretung

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht) für jeden Trainee

Bei einer Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Bei einem Ausbildungsbetrieb außerhalb Deutschlands:

  • Maintenance Organisation Exposition

Wenn die gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen und Supervisoren beziehungsweise der Assessorinnen und Assessoren nicht in Deutschland ausgestellt wurde:

  • Gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen oder Supervisoren und Assessorinnen oder Assessoren

Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen an der Capability List / Scope of Work:

  • Capability List / Scope of Work

Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen am geplanten Assessment-Ablauf:

  • Assessment-Protokoll zum geplanten Assessment-Ablauf

Bei Erstantrag oder Änderungen am Logbuch:

  • OJT-Logbuch

Bei Kostenübernahme:

  • Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099
poststelle[at]lba.de
www.lba.de
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

+49 531 23555297
+49 531 23555297
aml[at]lba.de
www.lba.de/DE/Technik/TechnischesPersonal/Anfragen/Anfragen_node.html


Postanschrift:
38001 Braunschweig

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Montag: 13:00 - 15:00 Uhr

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Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein