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Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

 

An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).

GOES

 

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.

 

Keine

 

Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.

 

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV),
  • Nachweisverordnung (NachwV).

KrWG

ABfAEV

NachwV

 

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren“

 


Ansprechpartner

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg ASF

04621 857222
service[at]asf-online.de
www.asf-online.de
Lollfuß 83
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 16:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein