Abfallbeförderernummer beantragen
Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Keine
Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV),
- Nachweisverordnung (NachwV).
Weitere Informationen s. unter Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg ASF
04621 857222
service[at]asf-online.de
www.asf-online.de
Lollfuß 83
24837 Schleswig
Montag 08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 16:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein