Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gaststättenerlaubnis
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-375
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
|
Zimmer:
433
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-446
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
stephanie.moeller[at]schleswig-flensburg.de
|
Zimmer:
405