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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

13.11.2018 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Bürgerin fragt, aus welchen Gründen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 der Erhalt von Bäumen und Sträuchern im westlichen und nördlichen Bereich explizit aufgeführt worden ist und eine entsprechende Regelung für den östlichen Bereich des Plangebietes unterblieben ist.

 

Herr Harms begrüßt diesen Hinweis und bittet darum, den vorgebrachten Einwand in der Auslegungsfrist schriftlich einzureichen. Alle vorgebrachten Einwendungen werden im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall geprüft und den zuständigen städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Eine Bürgerin hinterfragt einen Haushaltsansatz für den Neubau eines Parkplatzes am Holmer Noorweg in Höhe von 70.000 Euro. Im vergangenen Jahr hätte der Bau- und Umweltausschuss nach ihrer Kenntnis den Ansatz gestrichen.

 

Herr Steingräber antwortet, dass es sich hierbei um einen Ansatz für das Jahr 2020 handele, der lediglich eine Art „Merkposten“ darstelle.

 

Ratsherr Lorenzen schlägt eine Umbenennung des Haushaltsansatzes im Zuge der Behandlung des Tagesordnungspunktes 8 vor.

 

Eine Bürgerin begrüßt die neue Planung für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12. Die nunmehr von acht auf zwölf Hospizplätze erweiterte Planung wecke jedoch in ihr und anderen Anliegern die Befürchtung, dass in wenigen Jahren eine weitere Aufstockung stillschweigend genehmigt werden könnte. Sie fragt, ob in den Festlegungen zum Bebauungsplan nicht die Zahl der Betreuungsplätze auf maximal zwölf festgelegt werden könne.

 

Der Vorsitzende berichtet, dass zunächst beabsichtigt war, die Zahl der Hospizplätze auf acht bzw. optional zwölf zu begrenzen. Auf ausdrückliche Empfehlung des zuständigen Ministeriums erfolgte jedoch bereits in der ersten Stufe die Festlegung auf zwölf Betreuungsplätze. Weiter bedauert er, dass der gesamte Bau- und Umweltausschuss keine Garantie für den Status Quo abgeben könne. Zukünftige Bau- und Umweltausschüsse und Ratsversammlungen stehe es im Rahmen gesetzlicher Vorgaben frei, anders lautende Entscheidungen zu treffen.

 

Ein Bürger kritisiert den von der Stadt angewendeten Stellplatzschlüssel von 0,7 pro Wohneinheit im Zuge der Genehmigung von Neubauten. Bereits im September habe er dem Herrn Bürgermeister als Muster die Stellplatzsatzung der Stadt Uetersen als Empfehlung übergeben. Er fragt, ob seitens der Stadt entsprechende Bestrebungen unternommen werden.

Herr Falsner antwortet, dass sich eine entsprechende Satzung in Vorbereitung befindet. Mustersatzungen anderer Gemeinden Schleswig-Holsteins befinden sich derzeit in der Auswertung. Herr Falsner sichert zu, zur Januarsitzung des Bau- und Umweltausschusses einen Zwischenbericht vorzulegen.