11.11.2019 - 5 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:33
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ein Einwohner sagt, er habe auf der letzten Sitzung des BUA beantragt, dass § 3 des Baugesetzbuches „Beteiligung der Öffentlichkeit“ zu beachten ist. Er möchte beantwortet haben, wie das zukünftig umgesetzt wird. So ginge es nicht, dass man als Bürger übergangen wird. Warum ginge es in Schleswig nicht, dass bei großen Bauvorhaben vorher die Öffentlichkeit beteiligt wird?
Die Bürgervorsteherin beantwortet, dass es viele Bereiche gibt, in denen die Öffentlichkeit sehr intensiv mitgenommen wird. Sie verweist auf die Innenstadtsanierung.
Der Bürger fragt außerdem nach dem TOP 16 der heutigen Ratsversammlung (kommunaler Ordnungsdienst). Er möchte eine Aufstellung der Tätigkeiten.
Ratsherr Lehmkuhl beantwortet die Fragen wie folgt:
Es sei nicht richtig, dass gerade im Bauausschuss oder bei baupolitischen Themen die Öffentlichkeit nicht beteiligt würde. Im Gegenteil: es werde rechtskonform gemacht, nämlich über die öffentliche Auslegung der Bauvorhaben, wozu dann Stellung genommen werden könne. Bei Straßenausbauprogrammen wurde in der Regel rechtzeitig mit den Bürgern gesprochen und Anregungen und Wünsche soweit möglich aufgenommen. Darüber hinaus wurde bei der Einführung der Gestaltungssatzung im Altstadtbereich über das gesetzliche Maß hinausgegangen und die betroffenen Anwohner sehr frühzeitig zu zwei Informationsveranstaltungen eingeladen. So könne man das nicht stehen lassen.
Die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes seien in der Vorlage zu TOP 16 explizit aufgeführt.