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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

11.11.2019 - 3 Verpflichtung des nachrückenden Ratsherren

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Wortprotokoll

Bürgervorsteherin Roß verpflichtet den Ratsherrn Sönke Büschenfeld nach § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeiten ein. Sie weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Absatz 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist.