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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 4 Beschluss über die Vertiefung des städtebaulich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Balzer – Ingenieurbüro ipp Kiel – hält den Sachvortrag, trägt ausführlich zu den vorgebrachten Anregungen und Einwendungen vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Aus den Reihen des Ausschusses wird zum einen eine klimarelevante Betrachtung der Planung im Rahmen der Erläuterungen vermisst und zum anderen eine weitere Darstellung der Planung für eine Anbindung der Innenstadt in Richtung Königswiesen und Hafen.

 

Herr Sothen antwortet, dass eine Änderung der Ziele des Rahmenplans regelmäßig und fortlaufend möglich ist, ohne dass diese förderschädliche Auswirkungen befürchten lassen. Ergänzend erläutert er, dass der Rahmenplan nur auf das Gebiet innerhalb des von der Ratsversammlung beschlossenen Sanierungsgebietes Geltung entfalten kann. Eine weitergehende Planung in Bezug auf eine Anbindung der Königswiesen und des Hafens ist im Zuge des Rahmenplanes nicht möglich.

 

Herr Sothen ergänzt den Bericht von Herrn Balzer um eine Erläuterung zur Darstellung der „Kosten und Finanzierung“ der Innenstadtsanierung. Die bisher nachrichtlich dargestellten „Sonstige bzw. private Maßnahmen“ werden künftig im Zuge der Darstellung der Gesamtkosten in einer Summe genannt.

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Beschluss:

Mit dem Entwurf der Rahmenplanvertiefung wurde vom 08.07.2019. bis zum 07.08.2019 die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit konnten noch bis zum 16.08.2019 abgegeben werden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden jeweils inhaltlich gegliedert, die Abwägung erfolgt zu den einzeln vorgebrachten Anmerkungen.

 

Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (siehe auch anliegende Abwägungstabelle):

 

Deutsche Telekom

Der Hinweis wird im Zuge der Hochbauplanung berücksichtigt.

 

Die Zugänglichkeit zu den Kabelschächten wird gewährleistet. Die genannte Kabeltrasse wird bei allen mit der Sanierung zusammenhängenden Arbeiten geschützt.

 

Eine Weitergabe an Dritte wird nicht erfolgen.

 

Archäologisches Landesamt

Eine Beteiligung im Zuge der Planung von Maßnahmen mit Erdeingriffen sowie konkreten Bauvorhaben wird durchgeführt.

 

Die Hinweise werden bei weiterführenden Planungen und Maßnahmen berücksichtigt.

 

Der räumliche Umgriff des in der TÖB-Stellungnahme dargestellten archäologischen Interessengebiets weicht deutlich von der Stellungnahme zum städtebaulichen Rahmenplan aus 2017 und damit auch von der entsprechenden Kennzeichnung im Plan Nr. 2 Denkmalschutz des Rahmenplans aus 2017 ab. Hier ist nun mit dem gesamten Sanierungsgebiet ein wesentlich größerer Bereich als archäologisches Interessensgebiet gekennzeichnet. Dieser Hinweis wird in den Erläuterungsbericht der Rahmenplanvertiefung übernommen.

 

ASF Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg

Der Hinweis wird aufgenommen und im Zuge der weiterführenden Planungen berücksichtigt

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis wird aufgenommen und im Zuge der weiterführenden Planungen berücksichtigt

 

Bundeswehr

Eine weitere Beteiligung erfolgt bis auf weiteres nicht.

 

Handelsverband Nord e. V.

Es ist ein politisch beschlossenes Ziel der Stadt Schleswig, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll unter anderem sichergestellt werden, dass sich auch in zentraler Lage keine übermäßigen Belastungen für Besucher der Innenstadt ergeben. Zudem werden auch weiterhin innenstadtnah kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stehen.

 

Im Rahmen der dieser Rahmenplanvertiefung nachgelagerten Planungen werden Konzepte erarbeitet, die sicherstellen, dass zu jederzeit ausreichend innenstadtnaher Parkraum zur Verfügung stehen wird. Hierbei wird auch die Leitung der Besucher in die Innenstadt berücksichtigt.

 

In jedem Fall wird im Zuge der Umbaumnahmen durch ein abgestimmtes Baustellenmanagement sichergestellt, dass eine durchgehende Erreichbarkeit der Schleswiger Innenstadt gewährleistet ist.

 

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

Im Zuge der weiterführenden Planungen wird sichergestellt, dass die genannten Mindesthöhen eingehalten werden sowie gegebenenfalls weitere Sicherungsvorkehrungen gegen das Hochwasser getroffen werden.

 

Die Geländehöhe im südlichen Bereich des Grundstückes Königstraße 16 weist nach derzeitigem Stand eine Höhe von 2,10 m über NHN auf und steigt nach Norden auf 2,52 m über NHN an. Das östlich angrenzende Grundstück des neu zu planenden Parkhauses weist im südlichen Bereich Geländehöhen zwischen 1,82 m und 2,08 m über NHN auf und steigt in Richtung Norden auf 2,35-2,70 m über NHN an (Alle Maße ergeben sich aus Schachtdeckelhöhen vorhandener Abwasserkanäle). Für beide betroffenen Bereiche gilt daher, dass im Zuge der weiterführenden Planungen Maßnahmen vorzunehmen sind, welche sicherstellen, dass für die neu entstehenden Gebäude ein angemessener Hochwasserschutz gewährleistet ist.

 

Die Hochwasserrisikogebiete werden als Darstellung (Auszug aus der offiziellen Hochwassergefahrenkarte HWGK200) in den Erläuterungsbericht übernommen sowie um eine kurze Erläuterung ergänzt. Es wird eine Darstellung der Hochwasserrisiken auf Grundlage der Planungen zur Rahmenplanvertiefung für die betroffenen Flächen im Parkhausquartier in den Bericht

aufgenommen.

 

Die Ziele des betreffenden Kapitels 6.6.1 haben Eingang in die Abwägung gefunden.

 

Die betreffenden Flächen sind laut Kapitel 6.6.1, Ziel 2 des sich in Aufstellung befindenden LEP von baulichen Anlagen, die nicht dem Küstenschutz dienen und sonstigen nur schwer revidierbaren Nutzungen, die im Konflikt mit den Belangen des stenschutzes und der Anpassung an den Klimawandel stehen, freizuhalten.

 

Laut Begründung zu Kapitel 6.6.1, Ziel 2 des LEP bedeutet die Ausweisung als Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgeanpassung nicht den Ausschluss im Sinne eines generellen Nutzungsverbotes für andere Ansprüche, soweit den besonderen Risiken hinreichend Rechnung getragen wird. Dem LEP folgend sind in Vorranggebieten lediglich jene Raumnutzungen ausgeschlossen, die im Konflikt zu Belangen des Küstenschutzes und den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an die Klimafolgen stehen. Dies gilt gleichermaßen für die Festsetzung von neuen Bauflächen und -gebieten durch Bauleitpläne. Neue Bauleitplanungen und andere Planungen und Maßnahmen können nur dann umgesetzt werden, wenn sie mit den Belangen des stenschutzes und mit der Anpassung an die Folgen der Klimaveränderung im stenbereich vereinbar sind. Für die in der Begründung zu Kapitel 6.6.1, Ziel 2 beispielhaft aufgeführten Errichtung von touristischen Infrastrukturen bedeutet dies, dass hier eine hochwasserangepasste Bauweise sichergestellt wird und die Einrichtungen damit langfristig vor Überflutungen geschützt werden.

 

Dem LEP folgend kann an der Ostseeküste bei der Errichtung von baulichen Anlagen in Bebauungsplänen ein ausreichender Schutz vor Hochwasserrisiken beispielsweise durch Festsetzung folgender Mindesthöhen sichergestellt werden:

 

- Verkehrs-und Fluchtwege auf mindestens Normalhöhennull + 2,50 Meter,

- ume mit Wohnnutzung auf mindestens Normalhöhennull + 3,00 Meter,

- ume mit gewerblicher Nutzung auf mindestens Normalhöhennull + 2,50 Meter und

- Lagerung wassergefährdender Stoffe auf mindestens Normalhöhennull + 3,00 Meter.

 

Entsprechende Vorgaben sind im Zuge der Objektplanung für die betreffenden Flächen

verbindlich einzuhalten.

 

Die Geländehöhe im südlichen Bereich des Grundstückes Königstraße 16 weist nach derzeitigem Stand eine Höhe von 2,10 m über NHN auf und steigt nach Norden auf 2,52 m über NHN an. Das östlich angrenzende Grundstück des neu zu planenden Parkhauses weist im südlichen Bereich Geländehöhen zwischen 1,82 m und 2,08 m über NHN auf und steigt in Richtung Norden auf 2,35-2,70 m über NHN an (Alle Maße ergeben sich aus Schachtdeckelhöhen vorhandener Abwasserkanäle). Für beide betroffenen Bereiche gilt daher, dass im Zuge der weiterführenden Planungen Maßnahmen vorzunehmen sind, welche sicherstellen, dass für die neu entstehenden Gebäude ein angemessener Hochwasserschutz gewährleistet ist.

 

Seniorenbeirat der Stadt Schleswig

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen eines von der Stadt Schleswig beauftragten Verkehrsgutachtens wurde eine Anzahl von 500 Stellplätzen als ausreichend empfohlen, die Rahmenplanvertiefung sieht 590 Stellplätze vor. Zudem erfolgt eine diese Maßnahme begleitende Optimierung von ÖPNV- und Radverkehrsinfrastruktur. In Innenstadtnähe sind zudem weitere Parkplätze verfügbar, sodass ein ausreichendes Parkplatzangebot sichergestellt ist.

 

Zielgruppenspezifische Belange der Gruppe der Senioren werden im Zuge einer zukunftsgerichteten und auch sozial nachhaltigen Neuentwicklung des Parkhauses berücksichtigt. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung einer angemessenen Anzahl entsprechender Parkplätze. Anzahl und Verortung innerhalb des Parkhauses werden im Zuge der Objektplanung bestimmt.

 

Eine barrierefreie und nutzerfreundliche Gestaltung des neu entstehen Überganges zwischen Capitolplatz, Schwarzem Weg und dem zentralen Platz vor der neuen Bibliothek ist ein zentrales Ziel der anstehenden Umgestaltung. Die genaue Ausgestaltung wird im Zuge eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes erarbeitet.

 

Ein Erhalt der Nutzung der genannten Fläche als Wochenmarkt ist vorgesehen. Entsprechende Infrastruktur wird Bestandteil der Neugestaltung.

 

IHK Flensburg

Die Schlei ist ein zentraler Bestandteil der Stadt Schleswig. Daher wird es sowohl aus touristischer Perspektive, als auch im Sinne der Innenstadtkaufleute als wichtig erachtet, eine Wahrnehmbarkeit der Schlei auch aus der Innenstadt herzustellen und zudem direkte und intuitiv erkennbare Wegeverbindungen von der Schlei in die Innenstadt zu erzeugen und Synergieeffekte zwischen dem Einzelhandel in der Innenstadt und der Schlei als touristisch in Wert gesetztem Raum zu verstärken.

 

Im Zuge der Neuentwicklung des Grundstückes ist die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente vorgesehen. Es ist nicht geplant, auf dem Grundstück einen Beherbergungsbetrieb anzusiedeln.

 

Die Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Ein- und Ausfahrten des Parkhauses wurden gutachterlich untersucht und bestätigt. Im Sinne einer zukunftsgerichteten und ökologisch nachhaltigen Neuentwicklung des Parkhauses wird entsprechende Infrastruktur für Elektromobilität berücksichtigt.

 

Die Stadt wird für den Zeitraum des Abrisses und Neubaus des Parkhauses Ersatzparkplätze in entsprechender Menge und in ausreichender Nähe zur Ladenstraße zur Verfügung stellen. Entsprechende Leitsysteme für Besucher der Innenstadt werden bei Bedarf bereitgestellt.

 

Soweit im Rahmen dieser Rahmenplanvertiefung möglich, wird angestrebt, zentrenrelevante Sortimente in den für Einzelhandel vorgesehenen neu entstehenden Verkaufsflächen zu verorten.

 

Schleswiger Stadtwerke

Die Erarbeitung eines Regenwasserbeseitigungskonzeptes erfolgt im Zuge der weiteren Planungsschritte.

 

Eine Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt im Zuge der baulichen Arbeiten.

 

Die Auswahl eines geeigneten Standortes für die genannte Trafostation erfolgt im Zuge der konkreten Planungen des Abrisses. Eine ausreichende Stromversorgung wird zu jeder Zeit sichergestellt.

 

Kreis Schleswig-Flensburg

- untere Bodenschutzbehörde -

 

Vor dem Beginn baulicher Maßnahmen wird eine orientierende Untersuchung zur Klärung des Altlastenverdachtes durchgeführt.

 

Ein sachgerechter Umgang mit sensorischen Auffälligkeiten wird über die Begleitung der Arbeiten durch einen zertifizierten Baugrundgutachter gewährleistet.

 

- Untere Naturschutzbehörde-

Vor dem Beginn der Abrissarbeiten werden an den betreffenden Gebäuden Besatzkontrollen durchgeführt.

 

 

- Brand- und Katastrophenschutz -

 

Die maximalen Abstände zwischen Hydranten sind im Zuge der weiterführenden Planungen zu berücksichtigen.

 

Eine Berücksichtigung erfolgt im Zuge der weiterführenden Planungen.

 

Die Berücksichtigung erfolgt im Zuge der hochbaulichen Planungen.

 

- untere Denkmalschutzbehörde

 

Die untere Denkmalschutzbehörde wurde im Zuge der Planungen beteiligt, zudem erfolgt eine Beteiligung auch im Rahmen weiterführender Planungen.

 

Die Planungen zur Entwässerung der Flächen erfolgen im Zuge der weiteren Planungsschritte. Hierbei wird geprüft, ob Mulden-Rigolen-Systeme in die Planung integriert werden können.

 

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

Der Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen wird im Zuge der Planungen beachtet. Er wird im Bereich des Stadtweges 66-70 für das Präsidentenkloster gewahrt und in besonderem Maße berücksichtigt, indem die Bebauung an dieser Stelle, wo bereits durch die Moltkestraße ein Einschnitt der straßenbegleitenden Bebauung vorhanden ist, nach Norden zurückspringt. Durch die Schaffung eines öffentlich nutzbaren Platzes direkt nördlich des Präsidentenklosters wird dessen Wirkung in einem besonderen Maße wahrnehmbar gemacht. Es entstehen neue, prägnante Blickbeziehungen zum Präsidentenkloster, ausgehend von einem Ort, der dem Aufenthalt und nicht wie bisher vor allem dem Durchgang dient. Der städtebauliche und kulturelle Wert des Präsidentenklosters wird auf diese Weise hervorgehoben.

 

Die in der Rahmenplanvertiefung dargestellten Baumstandorte werden erst im Zuge eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes finalisiert. Die grundsätzliche Verortung von Bäumen dient der Unterstützung des Lokalklimas auf einer städtischen Teilfläche, die durch einen hohen Versiegelungsgrad geprägt ist. Die Bäume sollen zudem einen gliedernden Effekt haben, jedoch in keinem Fall die Durchlässigkeit zwischen Capitolplatz und Schwarzem Weg für Fußgänger und Radfahrer verringern. Eine intuitiv wahrnehmbare Wegeverbindung zwischen Schwarzem Weg im Westen über den dann nach Süden erweiterten Capitolplatz in Richtung Plessenstraße soll in jedem Fall bestehen bleiben. Diese Durchlässigkeit kann durch die Verwendung hochstämmiger Bäume hergestellt werden.

 

Im Rahmen des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes wird die Herstellung einer Durchlässigkeit zwischen Schwarzem Weg und Capitolplatz als Kriterium aufgenommen.

 

Ziel ist es nicht, die Durchlässigkeit der Wegeverbindung aufzuheben, sondern die Fläche zwischen dem Capitolplatz und dem neu entstehen Platz vom motorisierten Verkehr zu befreien. Eine intuitiv wahrnehmbare Wegeverbindung für Fußnger und Radfahrer zwischen Schwarzem Weg im Westen über den dann nach Süden erweiterten Capitolplatz in Richtung Plessenstraße soll in jedem Fall gewahrt bleiben. Im Rahmen des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes wird über die Formulierung entsprechender Anforderungen sichergestellt werden, dass die historische Wegeführung weiterhin nachvollziehbar bleibt.

 

Im Rahmen des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes wird die Herstellung der Erkennbarkeit der historischen Wegeverbindung zwischen Schwarzem Weg und Capitolplatz als Kriterium aufgenommen.

 

Im Zuge der Planungen wurde es als zentral erachtet, dem südlich angrenzenden Präsidentenkloster einen Ort gegenüberzustellen, welcher es diesem ermöglicht, seine baukulturelle Wirkung entfalten zu können. Diese Wirkung wird durch die Schaffung des angrenzenden öffentlichen Platzes dahingehend verstärkt, dass neue Sichtbeziehungen entstehen, die eine bewusste Wahrnehmung aus einer Position des Aufenthaltes und nicht lediglich des Fortbewegens ermöglichen.

 

Der geplante neue Platz auf der Fläche des Stadtweges 68-70 dient als westlicher Eingang zur Ladenstraße. In seiner Lage ganz im Westen unterbricht er nicht die östlich bestehenden historischen, straßenbegleitenden und durchaus zusammenhängenden Strukturen, sondern soll als attraktiver öffentlicher Raum den Auftakt für die östlich anschließende, zusammenhängend und straßenbegleitend bebaute Ladenstraße markieren. Es ist nicht das Ziel der Planung, Raumkanten zu unterbrechen oder gar deren Wirkung aufzulösen. Die in großen Teilen geschlossene Raumkante entlang des Stadtweges bleibt als zusammenhänge Struktur erhalten. Der umliche Einschnitt erfolgt in einem Bereich, in welchem die Bebauung bereits durch die nach Norden verlaufende Moltkestraße und das unter anderem von der Stadtbücherei genutzte Gebäude westlich hiervon unterbrochen ist. Die Neuschaffung des öffentlichen Platzes bildet zudem eine neue, zurückspringende Raumkante aus, die an den neu entstehenden öffentlichen Platz grenzt und in Nord-Süd-Ausrichtung der Poststraße folgt.

 

Im Zuge der Planungen wurde auch diskutiert, ob eine straßenbegleitende Bebauung entlang des Stadtweges nach Westen bzw. ein solitärer Bau auf dem Grundstück Stadtweg 70 vorstellbar ist. Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rahmenplanes von 2017, welcher an dieser Stelle bereits einen öffentlichen Platz vorsieht, wurde hiervon Abstand genommen.

 

Neben der Berücksichtigung eines sensiblen Umgangs mit den bestehenden Denkmalen und des Beschlusses von 2017 spielt die Entwicklung eines attraktiven Eingangsbereiches eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der ehemaligen Hertieflächen. Um eine Stärkung der Innenstadt und damit auch der östlichen straßenbegleitenden zusammenhängenden Bebauung zu bewirken, ist es die Grundidee des Konzeptes, attraktive, öffentliche (Aufenthalts-)Räume und Plätze zu schaffen, die sowohl gastronomische Nutzungen als auch Flächen ohne Konsumzwang aufweisen und unterschiedlichen Nutzungsansprüchen verschiedener Akteure gerecht werden. Hierbei spielen besonders die Eingänge zur Einkaufsstraße eine entscheidende Rolle, um den Besuchern Anreize zu bieten, sich sowohl an diesen Ankunftsorten als auch dazwischen aufzuhalten. Besonders die Eingangsbereiche im Parkhausquartier und dem Stadtweg 66-70 sollen über eine Funktion als Durchgangsräume hinaus auch Orte des Aufenthalts werden. In diesem Zusammenhang wird die städtebauliche Erforderlichkeit gesehen, einen sich öffnenden Platz zu schaffen, welcher unterschiedliche Nutzungen zulässt.

 

Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches mit dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein am 18.09.2019 wurde vereinbart, dass das vorgesehene Staffelgeschoss auf dem westlichen Gebäudekörper entfällt. Sowohl der Hauptbaukörper als auch der Nebenbaukörper werden damit eine maximale Gebäudehöhe von 14 m über einem noch konkret zu definierenden Bezugspunkt auf der Geländeoberfläche vor dem Stadtweg 66 erreichen. Im Zusammenhang mit dem Ansteigen des Stadtweges nach Westen und des neu entstehenden Platzes in Richtung Norden bedeutet dies, dass die tatsächliche Höhe der Hauptfassade des Nebenbaukörpers geringer ausfallen wird, als die des Hauptbaukörpers. Im Zuge des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes wird diese Höhe vom konkreten Umgang mit dem Gefälle des neu entstehenden Platzes durch die Entwurfsverfasser abhängen. Mit dem Wegfall des Staffelgeschosses werden maximal vier Geschosse glich sein.

 

Der Hinweis wird berücksichtigt. Sofern möglich, werden Maßnahmen ergriffen, um die denkmalgeschützten Linden zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, werden in Abstimmung mit der Denkmalpflege und den Umweltbehörden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sein.

 

Es wurde weiter vereinbart, dass die Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes im weiteren Prozess der Ausarbeitung der Rahmenbedingungen für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb berücksichtigt werden. Der Denkmalschutz wird daher im Zuge der weiterführenden Planungen durch die Einbeziehung einer Vertreterin/eines Vertreters als Sachverständiger/Berater beteiligt. Zudem wird geprüft, ob und in wie fern die Denkmalschutzbehörden auch in das Investorenauswahlverfahren eingebunden werden können, um mögliche Konflikte bereits frühzeitig zu vermeiden.

 

Der Stellungnahme wird gefolgt. Im Rahmen des freirauplanerischen Realisierungswettbewerbes erfolgt eine Einbeziehung der Denkmalschutzbehörden. Es wird zudem geprüft, in wie fern die Denkmalschutzbehörden auch am Investorenauswahlverfahren beteiligt werden können.

 

Sprecherrat der Kulturkonferenz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Rahmenplanvertiefung eine detaillierte Auseinandersetzung mit den weiter unten genannten Aspekten nicht möglich ist. Die in der Stellungnahme angesprochene Gestaltungsebene wird weitestgehend in den dieser Rahmenplanvertiefung nachgelagerten Planungen konkretisiert.

 

Die neu entstehende Freifläche nördlich des Stadtweges 68-70 ist Bestandteil eines zeitnah geplanten freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für die Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“. In diesem Zusammenhang wird die Realisierbarkeit der geäerten Anregungen bei der Erstellung der einzelnen Konzepte zu prüfen sein.

 

Es ist beabsichtigt, sowohl eine hochwertige Freiraumgestaltung als auch Architektur zu schaffen. Im Zuge des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes sowie des Vermarktungsverfahrens für das Baugrundstück werden Kriterien zu erfüllen sein, welche darauf zielen, eine hohe Aufenthaltsqualität für die neu entstehende öffentliche Fläche zu schaffen.

 

Im Zuge des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes wird der Umgang mit dem abschüssigen Gelände dezidiert zu behandeln sein.

 

Eine terrassierte Gestaltung des Platzes kann das Ergebnis der Einreichungen im Zuge des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes sein. Die Herstellung einer Sichtachse zur Schlei ist ein zentrales Ziel der Neugestaltung der Fläche.

Barrierefreiheit wird im Zuge der weiterführenden Planungen in jedem Fall zu berücksichtigen sein.

 

Die genaue Ausgestaltung des neu entstehenden öffentlichen Platzes wird im Rahmen des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes zu erarbeiten sein.

Im Rahmen der weiterführenden Planungen wird geprüft, inwiefern das Element Wasser in die Planungen zum neu entstehenden Platz aufgenommen werden kann.

 

Inwiefern Skulpturen in die Gestaltung des Platzes integriert werden können, ist im Zuge der weiterführenden Planungen wie dem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zu klären.

 

Die Verortung von Bäumen, z. B. zur Fassung der Raumkanten der umliegenden Bebauung oder zur Gliederung des Platzes, ist vorgesehen. Genaue Standorte sind im Zuge der weiterführenden Planungen zu erarbeiten.

Fassadenbegrünung wird grundsätzlich begrüßt. Ob diese realisiert werden kann, hängt vom architektonischen Konzept des Bauvorhabens ab und wird im Zuge der weiterführenden Planungen geprüft.

 

Es ist grundsätzlich vorgesehen, eine hohe gestalterische Qualität herzustellen. Dazu gehört auch ein abgestimmtes Beleuchtungskonzept, die Materialauswahl etc. In den weiterführenden Planungsschritten werden hierzu weitere Vorgaben getroffen.

 

Der Begriff „Kulturplatz“ diente vor allem im Zuge der Aufstellung des Rahmenplanes als Arbeitstitel. Eine Neubenennung des Platzes ist vorgesehen. Entlang welcher Kriterien und Auswahlverfahren dieser Titel gewählt wird, ist noch nicht abschließend entschieden.

 

Es ist vorgesehen, im Bereich der neu entstehenden öffentlichen Fläche am Stadtweg 68-70 und im Zuge der geplanten Hochbaumaßnahme ausreichend Fahrrad- und Rollerstellplätze zu schaffen. Eine detaillierte Verortung erfolgt im Zuge der weiterführenden Planungen wie dem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb. In diesem Zusammenhang wird zudem geprüft, ob auch Ladestationen für E-Bikes zur Verfügung gestellt werden können.

 

Das Herausarbeiten besonderer Charakteristika und Funktionen, inklusive kultureller Nutzungen, für die verschiedenen Plätze in der Innenstadt wird Bestandteil des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs sein.

 

Stadt Schleswig, Fachbereich Bau, SG Straßenrecht

Ein im Jahr 2015 durchgeführtes Verkehrsgutachten empfiehlt eine Anzahl von 500 Stellplätzen. In der vorgesehenen Kapazität von 590 Stellplätzen sind bereits entsprechende Mehraufkommen durch neu entstehende Nutzungen abgebildet. Zudem sollen höhere Nutzerzahlen des städtebaulichen Zusammenhanges „Parkhausquartier“ durch die ebenfalls vorgesehene Optimierung des ÖPNV und der Fahrradinfrastruktur begleitet und werden.

 

Die Rahmenplanvertiefung trifft zur zukünftigen Erschließung des Neubaus an der Königstraße 16 bisher keine abschließende Aussage. Der Empfehlung durch das Verkehrsgutachten wird gefolgt. Eine entsprechende Ergänzung wird in den Erläuterungsbericht aufgenommen. Die Zufahrt zum Rote-Kreuz-Weg über die Königstraße wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Eine entsprechende Darstellung wird auch plangraphisch vorgenommen.

 

Die Fahrbahnaufteilung sowie der Radfahrerschutzstreifen finden im Zuge der weiterführenden Planungen Berücksichtigung.

 

Eine grundsätzliche Abstimmung mit Nah.SH bezüglich der Gestaltung des ZOB, auch zur orthogonalen Ausrichtung der Fußgängerquerung, ist erfolgt. Im Zuge der anstehenden Detailplanung des neu entstehenden ZOB wird es eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Sicherheit der die Fahrspuren kreuzenden Fußgänger geben. Die Einsehbarkeit der Fahrspuren wahrende Abstände der haltenden Busse zum Übergang sind in jedem Fall einzuhalten.

 

Der Hinweis wird beachtet. Der vorgesehene Flächenbedarf ist der RAST 06 entsprechend in dem Maße dimensioniert, dass ein 3-achsiges Müllfahrzeug wenden kann. Der Flächenbedarf entspricht damit den örtlichen Voraussetzungen für einen reibungslos durchzuführenden Anliefer- und Entsorgungsverkehr.

 

Dem Hinweis wird gefolgt. Der entsprechende Absatz im Erläuterungsbericht wird wie folgt angepasst: […“Dies kann im Bereich der Neuentwicklung entlang des Stadtweges 66-70 über die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches erfolgen. Für die im Zuge des Abhängens des Schwarzen Weges neu entstehende öffentliche Fläche zwischen dem Capitolplatz und dem ZOB kann eine Erweiterung der Fußgängerzone erfolgen. Der in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich grundsätzlich zulässige motorisierte Individualverkehr wird im Bereich östlich des Schwarzen Weges zukünftig nicht mehr zulässig sein, sodass faktisch eine Fußgängerzone entstehen wird. Durch die Möglichkeit, das Fahrradfahren mit Schrittgeschwindigkeit zu genehmigen, kann gewährleistet werden, dass der betreffende Bereich wie vorgesehen in das Radwegenetz integriert wird, der Radverkehr an dieser Stelle gegenüber Fußgängern jedoch hierarchisch untergeordnet ist. Damit würde zudem verhindert, dass für Fußgänger eine Barrierewirkung durch den kreuzenden Fahrradverkehr entsteht.“

 

Stellungnahme von Mitarbeitern der Museen im Präsidentenkloster

Dieser Hinweis bezieht sich auf bauliche Maßnahmen an dem Gebäude selbst. Solche Maßnahmen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Betrachtung. Eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfolgt gegebenenfalls im Zuge der an das Verfahren zur Genehmigung der Rahmenplanvertiefung anschließenden Planungen.

 

Für die neu entstehende Freifläche nördlich des Präsidentenklosters wird zeitnah ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird die Realisierbarkeit der Ihrerseits geäußerten Anregungen bei der Erstellung der einzelnen Konzepte zu prüfen sein.

 

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der weiterführenden Planungen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft.

 

Weitere Behandlung der Stellungnahme durch den Bürgermeister: ich finde es Klasse, dass Sie sich Gedanken über die Gestaltung der Fußngerzone machen. Ich persönlich finde die „Beflaggung" in Vejle auch ganz hübsch, zumal ich sie dort schon gesehen habe. Insofern habe ich mir erlaubt, Ihr Schreiben an den Fachbereich III weiterzuleiten, der die Anregungen und Hinweise sammelt. Wichtig neben der eigentlichen Beflaggung scheint mir, dass in der gesamten Ladenstraße eine durchgehende Kabelsicherung längs wie quer erfolgt, bei der dann nicht nur Regenschirme angehängt werden können, sondern auch z. B. die Weihnachtsmarktbeleuchtung oder Sommerevents beleuchtungstechnisch, bzw. LED-technisch in Szene gesetzt werden können.“

 

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 2

Die Integration von Wasserelementen wird im Zuge der Entwicklung des Platzes und des damit zusammenhängenden freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes geprüft.

 

Der vorgesehene Baukörper westlich des Hauptbaukörpers wird als zentral für die Vermarktung des Grundstückes erachtet. Zudem dient der Gebäudekörper als bauliche Einfassung des neu entstehenden Platzes. Eine direkte Anbindung der Michaelisallee an den Platz ist daher nicht möglich.

 

Für das Grundstück des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses ist eine eigenständige bauliche Entwicklung mit entsprechenden Stellplatzbedarfen vorgesehen. Die Stellplätze für eine zukünftige Bebauung des ehemaligen Hertie-Grundstücks Stadtweg 66-68 werden vorrangig auch auf diesem Grundstück nachzuweisen sein. Inwieweit ergänzend eine Verortung von Stellplätzen auf Grundstücken in der Umgebung möglich bzw. erforderlich ist, wird geprüft.

 

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 3

Die Leistungsfähigkeit des neu entstehenden Parkhauses wurde auch unter Einbezug aktueller Neubauvorhaben geprüft und bestätigt. Die Errichtung eines Kreisverkehrs an der betreffenden Stelle wurde diskutiert und verworfen.

 

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 4

Die Unterbringung des ZOB im Erdgeschoss wurde im Zuge der Aufstellung der Rahmenplanvertiefung frühzeitig erörtert. Aus städtebaulichen Gründen wurde entschieden, Parkhaus und ZOB räumlich zu trennen. Hierzu erfolgte im Sommer 2018 ein Beschluss zur Weiterentwicklung der vorliegenden Variante des Parkhausquartiers.

 

Bereits mit Ratsbeschluss vom Sommer 2018 wurde entschieden, das derzeitige ZOB-Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Aufstellung der Rahmenplanvertiefung wurde die Architektur des alten Kreisbahnhofes bereits berücksichtigt. Eine weitere Auseinandersetzung hiermit erfolgt im Zuge der Objektplanung für den Neubau.

 

Eine Aufeinanderschichtung von Bibliothek und Parkhaus würde, vor allem hinsichtlich der Parkplatzbedarfe, eine großmaßstäbliche Architektur erzeugen, die in Bezug auf ihre Höhe nicht mit den umliegenden städtebaulichen Strukturen vereinbar wäre. Eine (Teil-)Begrünung der Fassade des Parkhauses bzw. der vorgelagerten Bücherei und deren Realisierbarkeit sind im Zuge der Objektplanung zu diskutieren.

 

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 5

Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Bezeichnung „Parkhausquartier“ ist als Arbeitstitel zu verstehen. Eine Auseinandersetzung mit zukünftigen Bezeichnungen für das neu zu entwickelnde Quartier wird erfolgen. Es ist noch festzulegen, auf welche Weise dies geschieht.

 

Im Zuge der Planungen zur Rahmenplanvertiefung wurden die einzelnen Bedarfe benannt und deren Realisierbarkeit auf den gegebenen Flächen geprüft und bestätigt.

 

Die Rahmenplanvertiefung zum Parkhausquartier und Stadtweg 66-70 beschränkt sich auf die dargestellten Geltungsbereiche. Für die betreffenden Flächen wurde eine vertiefende Planung durchgeführt. Die Rahmenplanvertiefung hebt keine Aussagen des Rahmenplanes auf. Dieser beschäftigt sich dezidiert mit der Verbindung Schlei-Innenstadt.

 

Der neu entstehende Baukörper fügt sich in Art und Maß in die umliegende Bebauung ein. Im Zuge der weiterführenden Planungen ist sicherzustellen, dass die (bisher für das Gebäude noch nicht entworfene) Architektursprache sich mit den umliegenden Bauwerken auseinandersetzt und diese berücksichtigt.

 

Die bereits im Rahmenplan getroffenen und politisch beschlossenen Aussagen zu Sichtachsen und Wegebeziehungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen haben weiter Bestand und werden im Zuge der weiterführenden Planungsschritte berücksichtigt.

 

Die Rahmenplanvertiefung trifft zudem beispielsweise Aussagen zur Stärkung der Sichtachse und Wegeverbindung entlang der Poststraße Richtung Schlei. Zudem wird im Zuge der Rahmenplanvertiefung mit der Neuentwicklung der Fläche zwischen dem Stadtweg und dem ZOB eine ganz zentrale, direkte Wegeverbindung neu geschaffen.

 

Auch die Einbindung des Schwarzen Weges in das Radwegenetz und eine damit einhergehende Optimierung der Fahrradinfrastruktur werden in der Rahmenplanvertiefung thematisiert.

Von einer Ignoranz dieser durchaus zentralen Themen kann daher keine Rede sein.

 

Mit der graphischen und verbalen Darstellung der Fahrradstellplätze am ZOB und im Parkhaus wird gesichert, dass diese in Zukunft entstehen. Im Zuge der weiteren Planungen wie dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb können bei sich abzeichnendem Bedarf weitere Fahrradstellplätze hergestellt werden.

 

Die Rahmenplanvertiefung folgt mit einer Planung von ca. 590 Stellplätzen der Empfehlung von 500 Stellplätzen durch das Büro VTT aus dem Jahr 2015 und ergänzt diese, wie erläutert, um (im Jahr 2015 teils noch nicht absehbare) Neubauvorhaben sowie im städtebaulichen Zusammenhang „Parkhausquartier“ neu entstehende Nutzungen (z. B. Bibliothek) zu berücksichtigen.

 

Die Stellungnahmen folgender Beteiligter werden zur Kenntnis genommen:

SH Netz, Gemeinde Dannewerk, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, IHK Flensburg, Handwerkskammer Flensburg, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume Schleswig-Holstein, Deutscher Wetterdienst, Gemeinde Busdorf, Gemeinde Fahrdorf.

 

Die übrigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht.

 

Die vorliegende Vertiefung des städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Innenstadt wird als Grundlage für die weitere Umsetzung der Sanierung beschlossen.

 

Die Rahmenplanvertiefung ergänzt bzw. ersetzt die Aussagen des Rahmenplans in den im Erläuterungsbericht benannten Bereichen. Ansonsten behalten die Aussagen des Rahmenplans ihre Gültigkeit.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich redaktioneller Änderungsvorschläge des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen 7, Nein-Stimmen 2

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen