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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

10.12.2018 - 22 Beschluss über den Erlass einer Haushaltssatzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Waldmann hält den Sachvortrag.

 

Er erläutert die wichtigsten Haushaltspositionen und benennt wesentliche Einflussfaktoren und unterlegt dies durch Schaubilder. Weiter weist Ratsherr Waldmann im Rahmen seiner Berichterstattung u. a. auf den aktualisierten Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Ergänzungslisten und der vorgelegten modifizierten Haushaltssatzung hin. Er bittet um entsprechende Berücksichtigung bei der Abstimmung des Beschlussvorschlages.

 

Ratsherr Ley beantragt für die CDU-Fraktion zwei Änderungen zum derzeit gültigen Haushaltsentwurf:

 

a)      Herr Dr. Höfeler wird beauftragt, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben, ob bei den nachfolgenden Positionen im Stellenplan ein Bedarf vorhanden ist und wenn ja in welcher Größenordnung. Dies betrifft aus der Veränderungsliste zum Stellenplan 2019 die laufenden Nrn. 42, 50, 115, 116, 121,124, 179 und 183.

Die Ratsversammlung beschließt für diese Stellen einen Sperrvermerk.

Erst nach Vorliegen der Stellungnahme von Dr. Höfeler wird über die Aufhebung der Sperrvermerke im Einzelnen entschieden.

Bei der laufenden Nummer 188 geht die Ratsversammlung davon aus, dass diese Stelle erst besetzt wird, wenn ein Beschluss der Ratsversammlung vorliegt, dass ein konkretes Bauprojekt am Standort Heimat umgesetzt wird
 

b)      Die Gewerbesteuer wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erhöht.

 

Ratsherr Ley begründet mündlich ausführlich die beiden vorstehenden Anträge, die dem Protokoll als Anlagen 2 und 3 beigefügt sind.

 

Es folgen z. T. mehrere Wortbeiträge der Ratsmitglieder Bergemann, Clausen, Dose, Harder, Hempel, Kähler, Ley, Lehmkuhl, Schröder, Dr. Tewes und Dr. Wenzel.

 

Bürgermeister Dr. Christiansen teilt u. a. mit, dass die Verwaltung den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum „Stellenplan“ mitträgt und es hierdurch zu keiner Verzögerung bei der Stellenbesetzung kommen wird, da mit der Genehmigung des Haushaltes 2019 erst im Frühjahr 2019 zu rechnen ist.

 

Die CDU-Fraktion beantragt eine namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag „Gewerbesteuer“.

 

Die Nachfrage von Ratsherrn Jöhnk bzgl. der Kosten für ein von Herrn Dr. Höfeler erstelltes Gutachten beziffert Bürgermeister Dr. Christiansen auf ca. 3.500,00 – bis 4.000,00 €.

 

Ratsherr Dose stellt noch einmal heraus, dass nachfolgende Punkte maßgeblich für die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum „Stellenplan“ sind:

 

  1. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht zu einer Verzögerung kommt – das hat der Bürgermeister getan.
     
  2. Es geht nicht um den Grundsatz, dass die Stellen überhaupt gewollt sind oder nicht, sondern um die Bemessung.

 

Ratsherr Ley stellt noch einmal klar, dass sofern das Gutachten von Dr. Höfeler eine Stellenmehrung bzw. einen höheren Stellenbedarf feststellt, diese Stellen selbstverständlich beschlossen werden – wie in den vergangenen Jahre auch. Es geht hier nicht um die Stellen selbst, sondern darum, dass die übliche Vorgehensweise eingehalten wird.

 

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Beschluss zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion Stellenplan“:

 

a)      Herr Dr. Höfeler wird beauftragt, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben, ob bei den nachfolgenden Positionen im Stellenplan ein Bedarf vorhanden ist und wenn ja in welcher Größenordnung. Dies betrifft aus der Veränderungsliste zum Stellenplan 2019 die laufenden Nrn. 42, 50, 115, 116, 121,124, 179 und 183.

Die Ratsversammlung beschließt für diese Stellen einen Sperrvermerk.

Erst nach Vorliegen der Stellungnahme von Dr. Höfeler wird über die Aufhebung der Sperrvermerke im Einzelnen entschieden.

Bei der laufenden Nummer 188 geht die Ratsversammlung davon aus, dass diese Stelle erst besetzt wird, wenn ein Beschluss der Ratsversammlung vorliegt, dass ein konkretes Bauprojekt am Standort Heimat umgesetzt wird
 

Beschluss zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion „Gewerbesteuer“:

 

b)      Die Gewerbesteuer wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erhöht.
 

Beschluss „Gesamthaushalt 2019 unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen“:

 

c)      Die Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig wird in der Fassung der Drucksache VO/2018/133 (gem. Stand der Beratung nach dem Finanzausschuss am 28.11.2018) nebst Anlagen unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 10. Dezember 2018 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf52.949.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 54.318.400 EUR

einem Jahresfehlbetrag von1.368.800 EUR

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstigkeit auf50.758.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf50.431.300 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf10.029.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf11.623.900 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 7.350.900 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.125.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  281,69 Stellen.

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.

 

2. Gewerbesteuer 370 v. H.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR.

 

 

§ 5

 

  1. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel gegenseitig deckungsfähig.

 

Die

 

a)Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen,

b)Abschreibungen,

c)Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie den

d)sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen

 

sind nicht gegenseitig deckungsfähig.

 

2.Übersteigen die zahlungswirksamen Mehrerträge eines Budgets die zahlungswirksamen Mindererträge, so kann der übersteigende Betrag bis zu 50 % für zahlungswirksame Mehraufwendungen eines Budgets verwendet werden. Mehrerträge aus zweckbestimmten Spenden stehen in voller Höhe für den Zuwendungszweck zur Verfügung.

 

3.Übersteigen die zahlungswirksamen Mindererträge eines Budgets die zahlungswirksamen Mehrerträge, so ist der übersteigende Betrag bei den zahlungswirksamen Aufwendungen des Budgets gesperrt.

 

4.Bei ausgeglichenem Ergebnisplan und einem positiven Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens in Höhe der ordentlichen Tilgung können zahlungswirksame Mehrerträge sowie zahlungswirksame Minderaufwendungen eines Budgets zugunsten von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des entsprechenden Budgets verwendet werden.

 

5.Der übersteigende Betrag nach Nr. 2 ist in Höhe von bis zu 50 % übertragbar. Übertragungen sind nur unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses möglich.

 

6.Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind mit Ausnahme der unter Nr. 1 aufgeführten Positionen bis zu 50 % übertragbar. Übertragungen sind nur unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses möglich.

 

7.Auszahlungen für veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig.

 

8.Außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen sind zulässig, soweit sie durch außerplanmäßige Einzahlungen aus zweckgebundenen Zuschüssen (Spenden) oder Versicherungsleistungen finanziert sind.

 

9. Mehreinzahlungen aus der Veräerung von Vermögen dienen allein der Verringerung der Kreditaufnahme.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ……………….. erteilt.

 

Schleswig,      

STADT SCHLESWIG

 

DER BÜRGERMEISTER

 

 

 

 

 

Dr. Arthur Christiansen

 

rgermeister

 

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Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. „Stellenplan“:

23 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der CDU-FraktionGewerbesteuer“:

 

Nr.

Bezeichnung

Name

JA

NEIN

Enth.

1.       

Ratsherr

Bergemann

 

X

 

2.       

Ratsherr

Clausen

X

 

 

3.       

Ratsherr

Dahl

 

X

 

4.       

Ratsherr

Dose

 

X

 

5.       

Ratsherr

Haeger

 

X

 

6.       

Ratsherr

Hansen

X

 

 

7.       

Ratsherr

Harder

X

 

 

8.       

Ratsherr

Hempel

X

 

 

9.       

Ratsfrau

Hildebrandt

X

 

 

10.   

Ratsherr

Hinrichsen

X

 

 

11.   

Ratsherr

Holst

X

 

 

12.   

Ratsherr

Hoppe

X

 

 

13.   

Ratsherr

hnk

 

X

 

14.   

Ratsherr

hler

 

 

X

15.   

Ratsfrau

Korban

 

X

 

16.   

Ratsherr

Lehmkuhl

X

 

 

17.   

Ratsherr

Ley

X

 

 

18.   

Ratsherr

Lorenzen

 

X

 

19.   

Ratsfrau

Nielsen

 

X

 

20.   

Ratsherr

Ockert

 

X

 

21.   

Ratsherr

Pahlenkemper

 

X

 

22.   

Ratsfrau

Philipsen

 

X

 

23.   

Ratsherr

Ramm

 

 

X

24.   

rgervorsteherin

Roß

X

 

 

25.   

Ratsherr

Schröder

X

 

 

26.   

Ratsfrau

Tams

 

X

 

27.   

Ratsfrau

Dr. Tewes

 

X

 

28.   

Ratsherr

Thiesen

X

 

 

29.   

Ratsherr

Waldmann

X

 

 

30.   

Ratsherr

Dr. Wenzel

X

 

 

 

 

 

15

13

2

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

Abstimmungsergebnis zum „Gesamthaushalt 2019 unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen:

27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen