Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die künftige Nutzung der Hausmeisterwohnung an der Schule Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.11.2018
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 47 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz – SchuG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss nimmt gemäß § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) die Angelegenheiten des Schulträgers wahr.
2.Sach-/Problemdarstellung
Die Schule Nord war ursprünglich eine Grund- und Hauptschule. Seit dem Wegfall der Hauptschule wird die Schule Nord lediglich als Grundschule genutzt. Grundsätzlich ist mit dem Haupthaus der Schule Nord der Raumbedarf für eine 2 bis 3-zügige Grundschule (inklusive „Betreute Grundschule“, Schulsozialarbeit, Gruppenräume, …) abgedeckt.
In einem Nebengebäude der Schule Nord befindet sich ferner eine Hausmeisterwohnung (Einfamilienhaus).
Nachdem der Hausmeister der Schule Nord zum 31. Mai 2018 aus der Dienstwohnung ausgezogen ist, stellte sich verwaltungsintern die Frage einer sinnvollen Nachnutzung. Aufgrund der Lage der Wohnung (Schulnähe, unmittlbar an das Schulgelände angrenzend) sowie der Tatsache, dass der Keller bereits als Werkstatt und Lagerfläche von der Schule verwendet wird, kam eine externe Vermietung bzw. Nutzung nicht in Frage. Zudem hat die Schulleitung der Schule Nord zusätzlichen Raumbedarf angemeldet, der wie folgt begründet wurde:
Im vergangenen Schuljahr hat die Schule Nord eine „DaZ-Klasse“ eingerichtet und dafür einen ehemaligen Gruppenraum in einen Klassenraum umgewandelt. Ebenso wurde ein Jahrgang von bisher zwei auf nunmehr drei Klassen aufgeteilt und daher ein weiterer Gruppenraum zum Klassenraum umfunktioniert. Zudem wurden in diesem Jahr drei erste Klassen eingeschult (in den vergangenen Jahren waren es „nur“ zwei erste Klassen). Hierdurch wurde der Raum, der von den Sonderpädagogen des Förderzentrums für Kleingruppenarbeit genutzt wurde, ebenfalls aufgelöst.
Durch die steigenden Schülerzahlen an der Schule Nord wächst zudem das Lehrerkollegium. Das Lehrerzimmer erwies sich bereits im vergangenen Schuljahr als zu klein. Geplant ist daher, eine Wand zum angrenzenden Lehrerarbeitszimmer wegzunehmen, um das eigentliche Lehrerzimmer zu vergrößern. In diesem Fall stünde kein Lehrerarbeitsraum mehr zur Verfügung.
Zudem steigt die Zahl der Kinder, die nachmittags eine Betreuung benötigen. In den vergangenen Jahren nutzten rund 70 Kinder die „Betreute Grundschule“. In diesem Jahr sind 84 Kinder in der Betreuung angemeldet und es stehen weitere Kinder auf der Warteliste. Die Betreuung stößt in ihren Räumlichkeiten sehr deutlich an ihre Grenzen. Es fehlt an Räumen für die Hausaufgabenbetreuung und für Spiel- und Bastelmöglichkeiten.
Aus den genannten Gründen kommt für die Schule daher folgende Nutzung der Hausmeisterwohnung in Betracht:
- Kleingruppenförderung durch die Sonderpädagogen des Förderzentrums
- DaZ-Unterricht (somit können im Schulgebäude wieder Gruppenräume entstehen)
- Kleingruppenarbeit mit der Schulsozialarbeit
- Nutzung durch die Betreuung (z.B. externe Gruppe, Hausaufgabenbetreuung)
- Lehrerarbeitszimmer mit 3 - 4 Arbeitsplätzen
- Besprechungsraum für Seminare (die Schule Nord ist Ausbildungsschule)
3.Lösungsmöglichkeiten
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Schule Nord werden für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt.
4.Finanzierung
Vor der schulischen Nutzung ist geplant, die Räumlichkeiten zu renovieren (Anstricharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Elektroarbeiten,…). Hierbei handelt es sich um notwendige Maßnahmen zur Bauunterhaltung.
