Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/130
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Stellungnahme des Schulträgers gem. § 24 Abs. 1, Satz 1 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz zur Festsetzung von Aufnahmemöglichkeiten an städtischen Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.11.2018
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, für das Schuljahr 2019/2020 folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:
Grundschulen
Bugenhagenschule | keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten |
Schule Nord | keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten |
St.-Jürgen-Schule | 2 1. Klassen |
Wilhelminenschule | 3 1. Klassen |
Gemeinschaftschulen
Bruno-Lorenzen-Schule | 5 5. Klassen |
Dannewerkschule | 4 5. Klassen |
Gallbergschule | keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern |
Gymnasien
Domschule | 5 5. Klassen |
Lornsenschule | keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten |
Sollten die an der Bruno-Lorenzen-Schule vorhandenen Klassenräume nicht ausreichen, um im Schuljahr 2019/2020 fünf 5. Klassen aufzunehmen, wird zusätzlich beschlossen, dass dieser Fehlbedarf durch die Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten, wie z. B. durch das
vorübergehende Aufstellen von Containern, abgedeckt wird.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 47 SchulG verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss entscheidet gemäß § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) über Angelegenheiten des Schulträgers.
2.Sachdarstellung
Grundsätzlich ist zum Schuljahr 2019/2020 wieder mit ähnlichen Anmeldezahlen wie im laufenden Schuljahr zu rechnen. Das Schulwahlverhalten lässt sich jedoch, wie die vergangenen Jahre immer wieder gezeigt haben, nicht präzise genug einschätzen. Da an jeder in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schule lediglich begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, kann es im Zusammenspiel mit den bereits an den Schulen vorhandenen Schülerinnen und Schülern sowie der Besonderheit, dass im kommenden Jahr die Gallbergschule schließt und die verbliebenen Schülerinnen und Schüler überwiegend an die beiden anderen Schleswiger Gemeinschaftsschulen wechseln, zu entsprechenden räumlichen Engpässen kommen.
Ferner wird grundsätzlich auf die bereits erfolgten Diskussionen sowie Informationen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss sowie dem Arbeitskreis „Schulen in Schleswig“ verwiesen.
3.Lösungsmöglichkeiten
Die Schulaufsichtsbehörde legt die Aufnahmekapazitäten fest. Für die Festlegung ist eine entsprechende Stellungnahme des Schulträgers einzuholen.
4.Begründung des Beschlussvorschlags
Eine auf Grundlage der aktuellen Schülerzahlen zum Stichtag September 2018 erstellte Prognose für die kommenden Jahre kann lediglich eine Orientierung sein, da die Auswirkungen der freien Schulwahl (insbesondere auch in den Umlandgemeinden) sowie die Entwicklung der Anzahl der DaZ-Schülerinnen und Schüler nicht kalkulierbar sind.
Hinzu kommt im kommenden Jahr die Schließung der Gallbergschule. Die dort derzeit noch rund 80 Schülerinnen und Schüler werden sich voraussichtlich insbesondere auf die Dannewerkschule und die Bruno-Lorenzen-Schule verteilen.
Da an allen in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen lediglich begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1, Satz 1 SchulG aufzufordern, für das Schuljahr 2019/2020 entsprechende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen.
Die diesbezüglichen Kapazitätsfragen wurden gemeinsam zwischen Verwaltung und Schulleitungen und auch im Rahmen des AK „Schulen in Schleswig“ abgestimmt.
Für das Schuljahr 2019/2020 ergeben sich somit folgende Aufnahmemöglichkeiten:
Grundschulen
Bugenhagenschule | keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten |
Schule Nord | keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten |
St.-Jürgen-Schule | 2 1. Klassen |
Wilhelminenschule | 3 1. Klassen* |
Gemeinschaftsschulen
Bruno-Lorenzen-Schule | 5 5. Klassen** |
Dannewerkschule | 4 5. Klassen*** |
Gallbergschule | keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern |
Gymnasien
Domschule | 5 5. Klassen |
Lornsenschule | keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten |
* Wilhelminenschule:
Aufnahme von drei Klassen nur dann möglich, wenn der Computerraum zum Klassenraum umgewandelt wird.
** Bruno-Lorenzen-Schule:
Grundsätzlich stehen 29 Räume als Klassenräume zur Verfügung. Bei der Aufnahme von fünf 5. Klassen ist die Schaffung von 2 weiteren Klassen (z. B. Aufstellung von Containern) erforderlich. Die Entwicklung ist stark davon abhängig, wie sich die verbliebenen Schüler/innen der Gallbergschule entscheiden.
*** Dannewerkschule:
Bei fünf 5. Klassen: Der Informatikraum könnte im „Notfall“ in einen Klassenraum umgewandelt werden (Umbaumaßnahmen erforderlich). Die Entwicklung ist stark davon abhängig, wie sich die verbliebenen Schüler/innen der Gallbergschule entscheiden.
Diese Aufnahmekapazitäten beinhalten, dass in den höheren Klassenstufen keine zusätzlichen Klassen eingerichtet werden. Sollte dies doch erforderlich werden, müsste durch die vorübergehende Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten, wie z. B. die Bereitstellung von Containern oder die Umwandlung eines Fachraumes in einen Klassenraum, darauf reagiert werden.
Die Mitglieder des AK „Schulen in Schleswig“ sind mit diesen vorgeschlagenen Aufnahmekapazitäten einverstanden.
