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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadt Schleswig beschließt, die Wohnsituation für Wohnungslose in Schleswig grundsätzlich zu verbessern.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen Neubau für betreutes Wohnen nach dem Prinzip „Housing-First“ zu erstellen, welches auch einen Anteil für die befristete ordnungsrechtliche Unterbringung beinhaltet. Hierfür sollen nach Möglichkeit Fördermittel akquiriert werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt –vorbehaltlich der Bereitstellung der HH-Mittel durch den Finanzausschuss und die Ratsversammlung-, als Übergangslösung bis zur Realisierung eines möglichen Neubaus betreute Duschmöglichkeiten in Form eines Duschcontainers sowie ein Holzlager in Form eines Holzschuppens zu schaffen. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen für den 1. Nachtragshaushalt 2019 angemeldet werden.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig

 

2.Sachdarstellung

Innerhalb der Selbstverwaltung herrscht Einvernehmen darüber, die Wohnsituation für Wohnungslose in Schleswig zu verbessern.

 

Als erster Schritt wurden nach Zustimmung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses vom 06.03.2019 Gelder für Möblierungs-Kits für den 1. Nachtrag zum Haushalt 2019 angemeldet. Eine Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt bereits jetzt.

 

Am 30.04.2019 hat die Stadtverwaltung sodann mit dem Innenministerium und der Hempels-Stiftung (Treuhandstiftung unter dem Dach der Diakoniestiftung Schleswig-Holstein) in Kiel ein Gespräch geführt und ein von der Hempels Stiftung betreute Wohnhaus besichtigt. Dort werden aktuell betreuungsbedürftigen Menschen 12 Wohnungen (30 – 40 qm) zur Anmietung zur Verfügung gestellt. Mit Förderung des Landes Schleswig-Holstein ist beabsichtigt, einen Neubau von weiteren 9 Wohnungen an demselben Standort zu realisieren. Bei der Konzeption dieses neuen Wohnhauses hat sich die Hempels Stiftung sowohl in baulicher als auch zur Betreiberform zuvor der Beratung der Gesellschaft für innoviative Sozialforschung e.V (GISS) bedient.

 

Das Betreuungskonzept nach dem Prinzip „Housing-First“ ist einfach: Statt den Menschen auf der Straße mit medizinischer Versorgung und psychologischer Betreuung notdürftig zu helfen, bekommen diese zunächst eine Wohnung, ohne dies an Bedingungen zu knüpfen. Eine richtige Wohnung mit Schlüssel. Keine Not- oder Gemeinschaftsunterkunft, in der sie Angst haben, dass ihnen ihr Hab und Gut entwendet wird. Auf dieser stabilen Basis werden dann die anderen Probleme wie Schulden, Sucht oder Arbeitslosigkeit angegangen, nicht umgekehrt.

 

Durch die Schaffung dieser Form des betreuten Wohnens wird ordnungsbehördliche Unterbringung allerdings nicht überflüssig.

 

Das Innenministerium erarbeitet derzeit ein neues Wohnraumförderprogramm für Menschen in besonderen Lebenslagen. Dabei wäre die Schaffung von Raum auch für ordnungsbehördliche Unterbringung förderfähig, sofern diese in dem Gesamtkonzept jedoch eine untergeordnete Rolle spielt. Näheres ist erst nach Veröffentlichung der finalen Fassung dieser neuen Wohnraumförderrichtlinie darstellbar.

 

Bei der Hempels-Stiftung handelt es sich um eine landesweit agierende Stiftung, die sich in dem Gesprächstermin grds. interessiert und bereit gezeigt hat, auch in Schleswig ein  betreutes Wohnhaus nach dem Prinzip „Housing First“ zu betreiben.

 

3.Handlungsbedarf

Im nächsten Schritt wird die Verwaltung in Abstimmung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, der Hempels-Stiftung und dem Innenministerium – ggf. auch nach Beratung mit der GISS - ein Konzept entwickeln, welches die Planung eines Neubaus für betreutes Wohnen nach dem Prinzip „Housing-First“ mit einem Anteil für befristete ordnungsbehördliche Unterbringung beinhaltet. Soweit möglich, sollen hier bereits die geschätzten Baukosten und Fördermöglichkeiten aufgeführt werden.

 

Bis zur Realisierung eines möglichen Neubaus werden für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ansgarweges bereits zum Winter 2019/20 betreute Duschmöglichkeiten in Form eines Duschcontainers sowie ein Holzlager in Form eines Schuppens geschaffen. Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat bisher noch keine Antwort auf die Frage nach der kostenfreien Abgabe von Duschcontainern erteilt. Die genauen Kosten für diese Maßnahmen einschließlich Kauf oder Anmietung eines Duschcontainers und Betreuung der Öffnungszeiten der Duschen werden in der nächsten Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses mitgeteilt. Die entspr. Mittelbereitstellung hierfür werden Eingang in den Nachtragshaushalt 2019 erhalten.

 

 

 

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