Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die weitere Vorgehensweise bezüglich einer Ansprechperson für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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05.06.2019
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zunächst folgende weitere Vorgehensweise vorzubereiten:
- Implementierung einer ehrenamtlichen Ansprechperson für Menschen mit Beeinträchtigung zum Jahresbeginn 2020, damit diese Person dann u. a. auch in einem zweiten Schritt evtl. weitere Formen der Teilhabemöglichkeiten gem. der Partizipationstreppe erarbeiten kann.
- Erarbeitung eines Vorschlages bezüglich der „Personenfindung“ zur nächsten Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
2.Sachdarstellung
In der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 15.03.2018 regte der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herr Stern, an, sich mit der Einrichtung einer Ansprechperson für beeinträchtigte Menschen zu beschäftigen. Auf der anschl. Sitzung am 17.05.2018 griff die damalige Ausschussvorsitzende, Frau Callsen-Mumm, die Idee auf und schlug vor, die Verwaltung mit der Ausarbeitung entsprechender Umsetzungsvorschläge zu beauftragen. Sämtliche Ausschussmitglieder stimmten diesem Vorschlag zu.
In der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschuss am 24.01.2019 wurde verwaltungsseitig von der Teilnahme an der Tagung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im Dezember 2018 zum Thema „Teilhabe“ berichtet sowie auf den neuen „Fonds für Barrierefreiheit“ hingewiesen (Amtsblatt SH 2019, S.166) Dieser sieht die Förderung sowohl investiver als auch nicht-investiver Vorhaben zur Erreichung der Barrierefreiheit vor. Ferner wurde die sogenannte „Partizipationstreppe“ gezeigt und erläutert (siehe Anlage).
Grundsätzlich steht das Büro der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, mit Sitz in der Moltkestraße 36 - für alle Fragen rund um das Thema „Behinderung“ zur Verfügung. Darüber hinaus haben zwischenzeitlich diverse Abstimmungsgespräche stattgefunden: Der Kreis Schleswig-Flensburg erstellt derzeit einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der auch Teilhabeelemente beinhaltet, befürwortet jedoch den von der Verwaltung erarbeiteten Verfahrensvorschlag. Die Errichtung von Doppelstrukturen ist somit nicht zu befürchten. Die Schleswiger Werkstätten befürworten ebenfalls die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und empfehlen den Entscheidungsträgern die Teilnahme an einem Workshop zur Erfahrung und Sensibilisierung der alltäglichen Herausforderung behinderter Menschen.
Ergänzend ist zu beachten, dass gem. Auskunft des Landesamtes für soziale Dienste SH v. Jan. 2019 insgesamt 6.674 Menschen mit Behinderungen leben, was einem Anteil von rd. 27 % der Schleswiger Bevölkerung entspricht (2.093 Behinderte Menschen mit GdB 20 bis 40; 4.581 Schwerbehinderte mit GdB 50 bis 100). Ferner liegen auch dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zwei Anträge über die Einrichtung ehrenamtlicher kommunaler Behindertenbeauftragter vor.
Unter Hinweis auf die Partizipationstreppe wird verwaltungsseitig daher folgende weitere Vorgehensweise für sinnvoll erachtet:
- Implementierung einer ehrenamtlichen Ansprechperson für Menschen mit Beeinträchtigung zum Jahresbeginn 2020 (siehe Anlage Handreichung…).
- Diese Person wird dann in einem zweiten Schritt auch evtl. weitere Formen der Teilhabemöglichkeiten gem. der Partizipationstreppe erarbeiten.
- Zur nächsten Sitzung wird verwaltungsseitig ein Vorschlag bezüglich der „Personenfindung“ erarbeitet.
- Eine weitere Beschlussfassung durch die Ratsversammlung ist dann ebenfalls erforderlich.
3.Finanzierung
Neben einer noch festzulegenden Aufwandsentschädigung wird von einer hauptamtlichen Begleitung in Höhe von rd. 1 Stunde/Woche (analog Anlaufstelle für SeniorTrainer) ausgegangen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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792,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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168,7 kB
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