Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Innenstadtsanierunghier: Beschluss über kulturelle Zwischennutzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich III Bau; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Pfannkuch, Dr. Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass
- eine kulturelle Nutzung der im Zuge der Innenstadtsanierung entstehenden städtischen Freiflächen bis zur Wiederbebauung befürwortet wird.
- die Verwaltung beauftragt wird, ein Konzept für Kunst im öffentlichen Raum zu erstellen, das sowohl im Rahmen der temporären Zwischennutzung als auch nach erfolgter Innenstadtsanierung dauerhaft auf dem Platz am westlichen Ende der Innenstadt umgesetzt werden kann.
- die Schleswiger Kulturkonferenz hierbei zu beteiligen ist..
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Sachdarstellung
Im Zuge der Umsetzung der Innenstadtsanierung werden ab dem Jahr 2020 außerhalb des öffentlichen Raumes städtische Freiflächen entstehen, deren Zwischennutzung allseits sinnvoll ist. Im Rahmen eines Bürgergespräches am 27.06.2019 im Schleswiger Rathaus wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Vorschlag unterbreitet, die Freiräume vor allem auch kulturell zu nutzen, beispielsweise durch Aufstellung von Skulpturen oder ähnlichem.
2.Stellungnahme der Verwaltung
Schutz und Förderung der Kultur ist u. a. auch Aufgabe der Gemeinden (Artikel 13 Abs. 1 der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung). Durch die zunächst temporäre, jedoch perspektivisch dauerhafte Schaffung eines öffentlichen Platzes, auf dem Kunst im öffentlichen Raum präsentiert werden kann, trägt die Stadt diesem Auftrag Rechnung.
Aufgrund des Umstandes, dass ab 2020 zunächst nur eine Zwischennutzung möglich ist, bietet es sich an, konzeptionell eine Ausstellungsfläche z. B. für wechselnde Skulpturen zu schaffen.
Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen einschl. Kuratur wären z. B. mit dem Bundesverband bildender Künstler zu klären. Die Einbeziehung der Schleswiger Kulturkonferenz kann im Rahmen der diesjährigen Kulturkonferenz im November 2019 erfolgen, die sich thematisch dem Themenfeld „Kunst im öffentlichen Raum / Kulturräume“ widmet.
Das Konzept ist mit Finanzierungsvorschlag zur abschließenden Beschlussfassung dem KST-AU vorzulegen. Erforderliche Haushaltsmittel für Herrichtung, Kuratur und ggf. Preisgeld sind in den Haushaltsberatungen 2020 zu berücksichtigen.
