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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird die 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig in der Fassung der Anlage zur VO/2019/074 beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

 

1.Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

 

Der Hauptausschuss ist nach § 45 b Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.

 

2.Sachdarstellung

Mit VO/2019/022 wurde die Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates aktualisiert. Dies macht in der Folge eine Überarbeitung der Entschädigungssatzung erforderlich

 

3.Problemdarstellung

Der Seniorenbeirat besteht zu 50 % aus Einzelpersonen bzw. Bürger/-innen der Stadt sowie zu 50 % aus Organisationen. Bisher wurde in der Entschädigungssatzung nur den Einzelpersonen eine Entschädigung gewährt.

 

§ 1 Abs. 3 der Satzung des Seniorenbeirates besagt, dass die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Nach der Formulierung haben alle Mitglieder einen Anspruch auf Entschädigung, da gegen eine Unterscheidung der Entschädigung nach Organisationen und Einzelpersonen rechtliche Bedenken bestehen.

 

4.Finanzierung

Mit der Anpassung der Entschädigungssatzung erhöhen sich die Aufwendungen für die Entschädigung der Mitglieder des Seniorenbeirates um die nun zu zahlende Entschädigung für die Organisationen. Im Jahre 2018 betrugen die Entschädigungen 374,-- EUR bei insgesamt 15 Beiratsmitgliedern und davon 9 Entschädigungsberechtigten.

 

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Anlagen

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