Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss einer 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.09.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2019
|
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja
1.Zuständigkeit
Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.
Der Hauptausschuss ist nach § 45 b Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.
2.Sachdarstellung
Mit VO/2019/022 wurde die Satzung der Stadt Schleswig über die Bildung eines Seniorenbeirates aktualisiert. Dies macht in der Folge eine Überarbeitung der Entschädigungssatzung erforderlich
3.Problemdarstellung
Der Seniorenbeirat besteht zu 50 % aus Einzelpersonen bzw. Bürger/-innen der Stadt sowie zu 50 % aus Organisationen. Bisher wurde in der Entschädigungssatzung nur den Einzelpersonen eine Entschädigung gewährt.
§ 1 Abs. 3 der Satzung des Seniorenbeirates besagt, dass die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Nach der Formulierung haben alle Mitglieder einen Anspruch auf Entschädigung, da gegen eine Unterscheidung der Entschädigung nach Organisationen und Einzelpersonen rechtliche Bedenken bestehen.
4.Finanzierung
Mit der Anpassung der Entschädigungssatzung erhöhen sich die Aufwendungen für die Entschädigung der Mitglieder des Seniorenbeirates um die nun zu zahlende Entschädigung für die Organisationen. Im Jahre 2018 betrugen die Entschädigungen 374,-- EUR bei insgesamt 15 Beiratsmitgliedern und davon 9 Entschädigungsberechtigten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
15,3 kB
|
