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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan sowie zum Stellenplan 2019 wird in der Fassung der Drucksache VO/2019/129 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2.Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

Ergebnishaushalt

Als wesentliche Verbesserungen sind unerwartete und deutlich höhere Gewerbesteuererträge von 2,4 Mio. € zu nennen. Darüber hinaus kann nach aktuellster Steuerschätzung mit höheren Umsatzsteueranteilen von rund 300.000 € gerechnet werden.

 

Ergebnisbelastend wirken sich zusätzliche Personalaufwendungen durch die Aufhebung von Sperrvermerken im Stellenplan sowie durch die Rückführung des Personals der Tiefbauverwaltung vom Eigenbetrieb Schleswig Stadtwerke - Umweltdienste zur Stadt Schleswig aus. Des Weiteren muss von deutlich gestiegenen Betriebskostenzuschüssen für nichtkommunale Kindertagesstätten ausgegangen werden. Hinzu kommen bislang nicht erforderliche Aufwendungen zur Anmietung eines Rechenzentrums. Außerdem ist von geringeren Einkommensteueranteilen (rund 250.000 €) und Schlüsselzuweisungen (rund 200.000 €) auszugehen.

 

Diese und eine Reihe anderer Geschäftsvorfälle verbessern das geplante Jahresergebnis um rund 1,4 Mio. €. Der bislang geplante Jahresfehlbetrag von 1.368.800 € wird durch den nunmehr ausgewiesenen Jahresüberschuss von 70.200 € erfreulicherweise ersetzt.

 

Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)

Es ist geplant, zeitnah das Grundstück sowie das darauf befindliche HEIMAT-Gebäude im Stadtteil Auf der Freiheit zu erwerben. Auf diesem Grundstück soll in den kommenden Jahren eine multifunktionale Kulturstätte gebaut und betrieben werden. Die für den Ankauf entstehenden Kosten von rund 1,2 Mio. € sind entsprechend veranschlagt.

 

Mittlerweile vorliegende Förderbescheide und geringere Kosten für die Anschaffung eines Rüstwagens wirken sich positiv aus. Ebenso kommt es durch die Verschiebung von folgenden Maßnahmen zu geringeren Auszahlungen:

 

      RW-Kanal Ulmenweg206.000 €

      RW-Kanal Neubaugebiet Wichelkoppeln300.000 €

      RW-Kanal Chemnitzstraße127.000 €

      RW-Kanal Husumer Baum 1. BA501.000 €

      Ausbau Ulmenweg295.000 €

      Erschließung Neubaugebiet Wichelkoppeln330.000 €

      Ausbau Chemnitzstraße (Bellmannstr.-Fehrsstr.)272.000 €

      Sanierung/Erneuerung Brücke Schlossinsel450.000 €

      Ausbau Husumer Baum 1. BA (Anbindung Holzredder)150.000 €

 

Im Ergebnis verringert sich der Kreditbedarf durch die o. g. und eine Reihe weiterer Maßnahmen um rund 1,5 Mio. € auf 5.871.500 €.


Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen erhöht sich durch die Rückführung der Tiefbauverwaltung um 2,0 VZÄ auf 283,69 VZÄ.

 

Weitere Erläuterungen werde ich im Rahmen der Beratungen geben.

 

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Anlagen

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