Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/150
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Beitritt der Stadt Schleswig zu einer mittleren Tourismusorganisation zum Erhalt der Förderfähigkeit.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Verfasser*in:
- Pfannkuch, Dr. Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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13.11.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Schleswig bereit erklärt, ab 2020 wieder unmittelbar oder mittelbar über die Lokale Tourismusorganisation (LTO) einer regionalen touristischen Marketingorganisation (TMO) beizutreten, um die Förderfähigkeit für touristische Projekte oder Projekte zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes wiederzuerlangen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 11 Hauptsatzung.
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur, Sport und Tourismus ergibt sich aus § 4 Ziffer 7 der Zuständigkeitsordnung.
2.Sachdarstellung
Die Tourismusorganisationen in Schleswig-Holstein besteht aus drei Ebenen: der Landesebene mit der TASH (Tourismusagentur Schleswig-Holstein), der mittleren Ebene mit den regionalen touristischen Marketingorganisationen (TMO; z.B. OHT, Grünes Binnenland, MAKS) und den lokalen Tourismusorganisationen (LTO), hier der Ostseefjord Schlei GmbH.
Vor Jahren ist die Stadt Schleswig gemeinsam mit weiteren Gemeinden der Schlei-Ostsee-Region auf Initiative der hiesigen LTO aus dem Ostholstein-Tourismus ausgetreten. Dies erfolgte seinerzeit vor dem Hintergrund, dass das Land Schleswig-Holstein beabsichtigte, die Tourismusorganisationstruktur im Land auf zwei Ebenen zu verschlanken (Landesebene und lokale Tourismusorganisation). Diese Entwicklung wurde in der Folgezeit jedoch nicht weiter fortgesetzt.
Das Land fördert investive sowie nicht-investive touristische Projekte sowie Projekte zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes. Gemäss den Förderrichtlinien ist es erforderlich, dass Kommunen unmittelbar oder mittelbar über die LTO Mitglied bzw. Gesellschafter in einer regionalen touristischen Marketingorganisation (TMO) sind und sich am Marketing dieser TMO beteiligen (vgl. Richtlinie v. 14.06.2017 Amtsblatt 2017, S. 1028; Richtlinie v. 19.06.2018 Amtsblatt 2018, S. 600). Diese Voraussetzung erfüllt die Stadt Schleswig derzeit nicht und ist somit nicht befähigt, entspr. Förderanträge beim Land zu stellen.
Darüber hinaus hat die Mitgliedschaft in einer TMO den Vorteil, dass die eigene kommunale Region besser mit dem Landesmarketing der TASH verzahnt ist und von dessen Leistungen profitiert.
3.Handlungsbedarf
In der Stadt Schleswig sind derzeit v.a. folgende touristische Projekte in Vorbereitung:
- Errichtung eines Bronzereliefs am Stadthafen
- Inwertsetzung des Nordwalls im Schleswiger Teil des UNESCO Weltkulturerbes Danewerk
- Auf Vorschlag des Wikingerbeirates Masterplan Wikingerstadt Schleswig und Umgebung
- Hotel im Lollfuß
- Schleischifffahrt
Nach Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium hat die Ostseefjord Schlei GmbH nunmehr geklärt, dass die Mitgliedschaft in einer TMO für den Erhalt der Förderfähigkeit einer Kommune zwingend ist und künftig keine Ausnahmen mehr zugelassen werden.
Zum Erhalt der Förderfähigkeit der Stadt Schleswig ist es daher erforderlich, als Stadt unmittelbar oder mittelbar über die eigene LTO einer TMO beizutreten. Welche mittlere Tourismusorganisation für die Stadt Schleswig am sinnvollsten ist und ob ggf. auch eine unmittelbare Mitgliedschaft in einer TMO sinnvoll ist, wird derzeit durch LTO mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden in ihrem Bereich Ende Oktober 2019 erörtert.
Eine Empfehlung für die Stadt Schleswig lag zum Zeitpunkt des Vorlagenversands terminbedingt noch nicht vor und wird zur Sitzung nachgereicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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